Blickpunkt Schule 3/2024

werk hervorgerufen. Ausgehend von einer Anfrage des Landes Berlin vom 5. Juli 2017 hat sich der RdR mehrfach zum Thema ‘geschlechtergerechte Schreibung’ geäußert. Er hat dazu am 14. Juli 2023 bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen: »Zunehmend werden bei Per sonenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt (:) … oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet. Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln. … Ihre Setzung kann in verschiedenen vielen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind, zum Beispiel in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen.« Aufgrund der öffentlichen Diskussion hat der Rat für deutsche Rechtschreibung am 15. Dezem ber 2023 bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung mit 36 Stimmen Erläuterungen und Begründung zum Ergän zungspassus beschlossen mit den Kernaussagen: »Son derzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutig keit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Die se Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begrün den sind. Andererseits kann der Rat nicht darüber hin wegsehen, dass Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter benutzt werden.« Diese Vorschläge des Rats für deutsche Rechtschrei bung sind von den zuständigen staatlichen Stellen zu beschließen (s.o.); die Beschlüsse aus den deutsch sprachigen Ländern liegen bereits weitgehend vor und sind bis Ende Juni 2024 von allen Stellen in Aussicht gestellt. Exemplarisch sei auf die Ergänzung der Allge meinen Geschäftsordnung für die Behörden des Frei staats Bayern vom 19. März 2024 verwiesen (§ 22 Abs. 5): »Im dienstlichen Schriftverkehr und in der Norm sprache wenden die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an. Mehrgeschlecht liche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Medio punkt sind unzulässig.« In der neuen Amtsperiode wird der Rat für deutsche Rechtschreibung die Überarbeitung des Regelwerks fortsetzen, die Digitalisierung und damit verbesserte Transparenz des Regelwerks vorantreiben und die Schreibentwicklung einschließlich der geschlechter gerechten Schreibung im deutschen Sprachraum beobachten. Dr. Josef Lange, Staatssekretär a.D., Vorsitzender des RdR

Leserbrief Zur Regelung der Gendersprache an den hessischen Schulen Die sogenannte Gendersprache, die sich mitt lerweile auch in den Universitäten, Studien seminaren und Schulen weit verbreitet hat, sorgte in den letzten Jahren für hitzige Debatten. Auch der hphv hat sich mit dieser ideologiegetriebenen Erscheinung auseinan dergesetzt und auf mehreren Vertreterver sammlungen – auch mit dem ehemaligen Kultusminister – intensiv darüber diskutiert. Die Verbandsposition zu diesem Thema ist klar und wurde durch angenommene Anträge und Resolutionen untermauert: Der hphv steht für eine geschlechtersensible, aber kor rekte und verständliche Sprache im Bildungs bereich, die den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung folgt. Das HMKB hat mit seinem Schreiben vom 24. April 2024 zur ‘Geschlechtergerechten Schreibweise und Bezeichnung von Personen in der Hessischen Landesverwaltung’, das sich an die hessischen Schulleitungen, Lehrkräfte, die Hessische Lehrkräfteakademie und die staatlichen Schulämter richtet, endlich offi ziell Klarheit geschaffen. Dieser Schritt sollte vom hphv ausdrücklich begrüßt werden, entspricht er doch seiner langjährigen Forderung und Verbandsposition. Hier müsste die neue Landesregierung, die aufgrund der Neuregelung nicht unerhebli chen Gegenwind von einer progressiven Bil dungsgewerkschaft und dem entsprechenden polit-medialen Spektrum erfährt, öffentlich keitswirksam vom hphv unterstützt werden. Zudem müsste sie motiviert werden, die An weisung vom 24. April in einen justiziablen Er lass zu überführen, damit für die hessischen Lehrkräfte endlich Rechtssicherheit herge stellt wird. Auch dies ist eine langjährige For derung des hphv, die, wenn sie früher umge setzt worden wäre, einige Aufregungen und Falschmeldungen der letzten Wochen hätte vermeiden können. Jetzt gilt es für den hphv, an diesem Thema dranzubleiben und mutig für die eigenen Überzeugungen einzustehen!

Im Brennpunkt: Gendersprache

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SCHULE

Bastian Michel, Fulda

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