Blickpunkt Schule 3/2024

Der Rat für deutsche Rechtschreibung Hintergrund, Aufgaben, Herausforderungen E ine einheitliche deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2001 in Berlin von den damaligen deutschspra chigen Ländern in der 2. Orthografischen Konferenz Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist also ein Bera tungsgremium aus Wissenschaft und Praxis, das den staatlichen Stellen Vorschläge vorlegt, die »durch Be schluss der zuständigen staatlichen Stellen Bindung für Schule und Verwaltung« erhalten. Die Aufgaben des RdR

vereinbart. Sie wurde für das Deutsche Reich verbindlich durch Beschluss des Bunderats vom 18. Dezember 1902, dem sich auch Österreich und die Schweiz anschlossen, und trat in Deutschland am 1. Januar 1903 für die Behör den und ab 1. April 1903 die Schulen in Kraft. Diese Ver bindlichkeit galt für rund ein Jahrhundert bis zum Inkraft treten der ‘Neuregelung der deutschen Rechtschreibung’ am 1. Januar 1998 mit Übergangsfrist bis 31. Juli 2005 durch die Wiener Absichtserklärung der deutschsprachigen Länder vom 1. Juli 1996. Für Deutschland basierte die Un terzeichnung der Erklärung auf Beschlüssen der Kultusmi nisterkonferenz (KMK) und der Ministerpräsidentenkonfe renz (MPK) für die Länder und der Bundesregierung. Die Einführung der Neuregelung wurde begleitet durch eine Kommission für die deutsche Rechtschreibung, bestehend aus Expertinnen und Experten, die aus Deutschland, Öster reich und der Schweiz entsandt wurden. Aufgrund heftiger öffentlicher und politischer Auseinandersetzungen gegen Ende der Übergangszeit, als auch große Verlage und Zei tungen zur alten Rechtschreibung zurückkehrten, wurde die Kommission aufgelöst. Die deutschsprachigen Länder vereinbarten 2004 die Errichtung des Rats für deutsche Rechtschreibung (RdR), der am 17. Dezember 2004 zu sei ner konstituierenden Sitzung zusammentrat. Er erarbeitete Kompromisse zur ‘Reform 1998’, die am 27. Februar 2006 den staatlichen Stellen übergeben wurden und schon am 2. März 2006 von der KMK und am 30. März 2006 von der MPK für Deutschland beschlossen wurden. Die revidierte Reform trat am 1. August 2006 in Kraft, nachdem auch die anderen deutschsprachigen Länder zugestimmt hatten. Dem Rat für deutsche Rechtschreibung gehören vierzig Mitglieder an, die die wichtigsten wissenschaftlich und praktisch an der Sprachentwicklung beteiligten Gruppen repräsentieren sollten: achtzehn aus Deutschland, je neuen aus Österreich und der Schweiz sowie je eines aus der auto nomen Provinz Bozen-Südtirol. Luxemburg ist durch ein ko optiertes Mitglied ohne Stimmrecht vertreten. Für den Vor sitz soll eine ausgewiesene Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mit Bezug zum Aufgabengebiet des RdR gewonnen werden. Sie wird vom RdR auf Vorschlag der KMK, des Österreichischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Schweizerischen Konferenz der kanto nalen Erziehungsdirektoren gewählt. Die Geschäftsstelle ist am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim ein gerichtet. Die Ratsmitglieder sind bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Die Mitgliedschaft dauert sechs Jahre; Wiederberufung ist möglich.

Im Brennpunkt: Gendersprache

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Aufgabe, »die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (…) im uner lässlichen Umfang weiterzuentwickeln«. Dazu gehören die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klä rung von Rechtschreibzweifelsfällen und »die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache«. In der 3. Ratsperiode von 2017 bis 2023 (wegen der Coronapandemie um ein Jahr verlängert) hat der Rat für deutsche Rechtschreibung das Amtliche Wörterverzeichnis vollständig neu erarbeitet. Das Stichwortinventar wurde um ein Drittel reduziert; es fand jedoch eine lexikografische Optimierung durch Clusterbildung und dadurch Aufnahme von mehr orthografischen Zweifelsfällen statt. Daraus er gaben sich infolge der Schreibbeobachtung Revisionen im Amtlichen Regelwerk bei der Getrennt-/Zusammenschrei bung, der Laut-Buchstaben-Zuordnung und bei Flexions änderungen. Insbesondere weil die 1996/2006 angestrebte ‘Eindeutschung’ fremdsprachlicher Begriffe in der Schreib entwicklung vielfach nicht angenommen worden ist, wur den Streichungen von bisher ‘eingedeutschten’ fremd sprachlichen Varianten (zum Beispiel Buklee, Dränage, Exposee, Frigidär, Jogurt, Katode, Kurtage, Panter, Polo näse, Spagetti, Tunfisch) vorgenommen. Das Kapitel Zeichensetzung wurde insgesamt neu gefasst. Es wurde nach dem neuesten Stand der Wissen schaft systematischer und verständlicher dargestellt – bei grundsätzlicher Beibehaltung der Regeln. Jedoch wurde eine Regeländerung beschlossen, weil die Schreibbeob achtung gezeigt hat, dass die Regelung seit 1996/2006 auch bei Lehrkräften sehr fehleranfällig war: auch infinite Nebensätze (»erweiterter Infinitiv«) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.

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Die aktuelle Herausforderung: Sonderzeichen im Wortinneren

SCHULE

Besondere Beachtung und Aufregung hat in der Öffent lichkeit die Aufnahme eines Ergänzungspassus ‘Sonder zeichen vor allem im Wortinneren’ in das Amtliche Regel

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