Blickpunkt Schule 2 2025
Ausgabe 01/2025
Arbeitsschutz- ausschuss als unterstützendes Gremium D er Stellenwert der sogenannten Arbeitsschutzausschüsse (ASA), angesiedelt bei den Staat- lichen Schulämtern, ist noch nicht überall in vollem Umfang wahrge nommen worden. Zumindest wurde uns in der Vergangenheit immer wieder mal zurückgemeldet, dass Sitzungen ausgefallen sind oder abgesagt wurden. Die rechtliche Grundlage findet sich im Arbeitssi cherheitsgesetz (ASiG), welches die Häufigkeit von Sitzungen und auch die Teilnehmerrunde definiert. Min destens einmal pro Quartal ist der ASA einzuberufen, und als Mitglie der sind neben der Leitung auch zwei Vertreter des Personalrats (demnach aus dem jeweiligen GPRS bzw. dem HPRS) einzuladen. Vertre ter der Schulträger, die Schwerbe hindertenvertretung, die Betriebs ärztin/der Betriebsarzt und andere bilden die Grundlage für eine Be handlung der anstehenden Themen. Diese können unter anderem Män gel in den Schulen sein, die gemel det werden, aber zum Beispiel auch gesetzliche Neuerungen. Raumluft, Gebäudemängel, Arbeitssicher heitsprobleme oder Brandschutz. Sofern der ASA nicht laut den Vor gaben einberufen wird, sollte der jeweilige GPRS aktiv werden und nachfragen.
Schulentwicklungs pläne auf dem Weg A uch wenn die räumliche und sächli che Ausstattung von Schulen in der direkten Verantwortlichkeit des jeweili gen Schulträgers liegt und in § 2 HPVG über die Grundsätze der Zusammenar beit zwischen Dienststelle und Personal vertretung nicht auf den Austausch zwi schen Personalräten und Schulträger eingegangen wird, gibt es doch Anknüp fungspunkte dafür, unter anderem in den Fragen des Arbeitsschutzes, oder auch bei der Beschlussfassung über Schulent wicklungspläne (SEP). Diese werden un ter anderem auch in den Kreisschulkom missionen beraten, in welchen die Leh rerverbände vertreten sind. Leider ist die Häufigkeit der Sitzungen nicht immer so hoch, dass hier von einem kontinuierli chen Austausch die Rede sein kann, den noch können hier bei entsprechend früh zeitiger Einbindung Ideen eingebracht werden. Letztendlich wird der Hauptper sonalrat Schule im Rahmen der Mitwir kung in den Prozess miteinbezogen. Unter anderem wurden zuletzt die SEP für den Landkreis Darmstadt/Dieburg (Fortschreibung bis 2027/2028), den Wetteraukreis (10. Fortschreibung) und den Landkreises Groß-Gerau (Teilfort schreibung), im Bereich der allgemein bildenden Schulen vorgelegt. Rückmel dungen an den HPRS aus den Schul amtsbezirken sind daher hilfreich, um dem HPRS die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, bevor er den Erlassentwurf des HMKB im Rahmen der Mitwirkung zur Kenntnis nimmt.
Hauptpersonalrat
OAVO in neuer Fassung zum Schul jahr 2025/2026 B is kurz vor den Weihnachtsferien konnten Stellungnahmen zu der neu en Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vorgenommen werden. Von be sonderem Interesse ist die schon länger geforderte Reduzierung der Anzahl an zu schreibenden Klausuren zumindest in den zwei- und dreistündigen Grundkursen von zwei auf eine pro Halbjahr, die unserer Einschätzung nach nirgendwo als strittig angesehen wird. Ob eine weiterführende Regelung kommen könnte, welche auch die anderen Grundkurse (insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in Deutsch und Mathematik betreffend) oder gar die Leis tungskurse betrifft, ist schwer abzuschät zen. Argumente wurden sowohl in Stel lungnahmen wie auch im Austausch in verschiedenen Gremien hierzu vorge bracht. Auch wenn hier in die andere Rich tung im Hinblick auf den Leistungsgedan ken und den Stellenwert der schriftlichen Überprüfungen argumentiert wurde, ist festzustellen, dass die Korrekturbelastung an weiterführenden Schulen hoch ist und von vielen Kolleginnen und Kollegen in einer je nach Lage der Ferien und Ab schlussprüfungen sehr eng getakteten Terminplanung als nicht angemessen empfunden wird. Zudem gibt es bereits Regelungen in anderen Bundesländern, die eine geringere Gesamtzahl an Klausu ren beeinhalten.
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SCHULE
Erstellung der PR-Nachrichten durch die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule | Stand: 9. März 2025
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