Blickpunkt Schule 2/2022

Schule und Recht: Was kann, was muss, was soll?

Berichte

Der Referent

es um die schulgesetzlichen Ord- nungsmaßnahmen, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Schülern sowie die Bedingungen der Nothilfe durch Lehrkräfte. Die Online-Veranstaltungen, orga- nisiert vom stellvertretenden Vorsit- zenden des Hessischen Philologen- verbandes (hphv), Thorsten Rohde, gaben viele grundsätzliche Informa- tionen und Hilfestellung für den Schulalltag und die Unterrichtspraxis. Weitere Webinare zu diesemThema sind schon in Planung. Dr. jur. Günther Hoegg hat eine seltene Doppelqualifikation. Er ist nicht nur Jurist mit dem Schwerpunkt Schulrecht, son- dern ist zudem ausgebildeter Lehrer (nds. Gymnasium) und hat dort bis vor Kurzem täglich vor der Klasse gestanden. Er kennt also die Schule von innen. Viele Veröffentlichungen zum Schulrecht, bundesweite Fort- bildungen an Schulen und Uni- versitäten weisen ihn als Exper- ten auf diesem Gebiet aus.

»Toll und informativ«, »super in- teressant«, »absolut hilfreich für die Praxis«: So lauteten nur einige der zahlreichen positiven Rück- meldungen zu den Online-Veran- staltungen ’Schule und Recht: Was kann, was muss, was soll?’ mit demReferenten Dr. Günther Hoegg, die am24. Februar und 31. März stattfanden. Kaumwaren sie angekündigt, waren sie auch schon ausgebucht. D ie Webinare begannen jeweils mit der Vorstellung einiger juristischer Grundlagen . Da- zu gehören Vorgaben des Grundge- setzes sowie die rechtliche Bindungs- wirkung von Muss-, Soll- und Kann- Vorschriften. Unter dem Oberthema ’Justizfes- te Leistungsbewertung’ ging es um die Standards, die Lehrkräfte erfül- len müssen, damit ihre Noten einer möglichen Überprüfung durch Schü-

lerinnen und Schüler, Eltern, der Schulleitung oder der Schulbehörde standhalten. Behandelt wurden un- ter anderem: der Beurteilungsspiel- raum von Lehrkräften, Umgang mit ’vergessenen’ Hausaufgaben, die Bringschuld von Schülern, Bewer- tung von verspätet erbrachten Leis- tungen, Verschlechterung von Noten sowie Reaktionen auf Täuschungs- versuche. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf demThema ’Disziplinprobleme und schulrechtliche Gegenmaßnahmen’ , bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwas über die juristische Legitimation für pädagogische dis- ziplinarische Maßnahmen in der Schule erfuhren. Ausführlich wurden das gezielte Fehlen von Schülern, der Toilettengang während des Unter- richts und das Problemfeld Handy abgehandelt. Ferner wurden die Ver- weisung aus dem Klassenraum sowie das Anfassen von Schülerinnen und Schülern thematisiert. Weiterhin ging

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SCHULE

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