Blickpunkt Schule 1/2021
Maskenpflicht an beruflichen Schulen in Sachsen bleibt
D as OVG Bautzen hat in einem Normenkontrollverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Pflicht zumTra- gen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in beruflichen Schulen in Sach- sen bestehen bleibt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 der Sächsi- schen Corona-Schutz-Verordnung in der seit 1. Dezember 2020 geltenden Fassung vom 27. November 2020 (SächsCoronaSchVO) ist beim Auf- enthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schulen sowie bei schuli- schen Veranstaltungen eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen. Aus- nahmen gelten für jüngere Schüler, bestimmten Unterricht mit Förder- schwerpunkten und bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schul- gebäude. Im Normenkontrollverfah-
Rechtstipps
demischen Lage von nationaler Trag- weite vom 18. November 2020 (BGBl. 2020, 2397). Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finde ihre Grundlage in dieser aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes. Sie sei, wie vorgeschrieben, mit einer allge- meinen Begründung versehen und zeitlich befristet. Der Verordnungsgeber müsse nicht deshalb auf die Anordnung zumTra- gen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, weil aus Sicht einiger Wis- senschaftler allenfalls eine normale, übliche Epidemie vorliege, die einer Grippewelle vergleichbar sei. Es ent- spreche nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, dass COVID-19 in der Bundesrepublik oder im Freistaat Sachsen hinsichtlich der Letalität der Grippe vergleichbar sei. Vielmehr >>
ren des vorläufigen Rechtsschutz ist beantragt worden, § 3 Abs. 1 Nr. 8 SächsCoronaSchVO vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das OVG Bautzen hat den Eilantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Oberverwal- tungsgerichts werde die Vorschrift ei- nem Normenkontrollantrag in der Hauptsache, mit dem diese Vorschrift endgültig für unwirksam erklärt wer- den könnte, standhalten. Dabei hat sich das Oberverwaltungsgericht von denselben Erwägungen leiten lassen, wie in seinem Beschluss vom 11. No- vember 2020 (3 B 357/20). Ergänzend nimmt das Oberverwal- tungsgericht Bezug auf die jüngsten Änderungen des Infektionsschutzge- setzes durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi-
13
Kulturfonds Frankfurt RheinMain
Bewerben können sich Kooperationen von Schulen und Kultureinrichtungen aus Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Bad Vilbel, Offenbach am Main und Oestrich-Winkel.
BEWERBEN SIE SICH BIS ZUM 1. APRIL 2021 Das Förderprogramm KUNSTVOLL bringt Kunst in die Schule! Nutzen Sie die Chance und reichen Sie Ihre Bewerbung für ein Projekt im Schuljahr 2021/2022 beim Kulturfonds Frankfurt RheinMain ein.
© Anna Meuer © Christof Jakob
www.kulturfonds-frm.de/kunstvoll
AUSKUNFT UND BERATUNG Nina Koch kunstvoll@kulturfonds-frm.de Tel 06172.999.4695
In einem Europa der Regionen wollen wir die starke Position von Frankfurt RheinMain festigen und weithin sichtbar machen. Mit diesem Ziel führen wir die kulturellen Aktivitäten unserer Region enger zusammen und fördern neue Kulturprojekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung.
www.kulturfonds-frm.de | Facebook | Instagram | Newsletter
Made with FlippingBook Annual report