Bildung aktuell 6/2023

Thema

auch eine BEM-Statistik. In lan desweit einheitlich geregelten BEM-Gesprächen und -Verfah ren könnten anonym Daten er fasst und vom Dienstherrn als In dikatoren für Handlungsbedarf auf den Ebenen der Schulaufsicht berücksichtigt werden. ■ Darüber hinaus sind auf Gewalt Die genannten Daten könnten die künftige Grundlage für ein koordi niertes Handeln der Schulaufsicht im Bereich der Gewaltprävention und -intervention bilden, welches sich auch in Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nieder schlagen sollte. Hier ist dann gem. §77 LPVG auch der Personalrat in der Mitbestimmung. Personalrat Regulativ & Resilienzfaktor Mitglieder aus Personalräten erwei sen sich gerade bei Fällen von Ge walt ohnehin als die bevorzugten Ansprechpartnerinnen und An sprechpartner der Lehrkräfte, sicher auch, weil sie wie die Schulaufsicht in der Regel nicht in die Vorfälle und ihre schulinterne Aufarbeitung ver strickt sind. In sogenannten BEM-Gesprächen wird das immer wieder deutlich: 3 Grundsätzlich haben Kolleginnen und Kollegen dabei die Wahl, ob sie das BEM-Gespräch mit ihrer Schul phänomene bezogene Melde verfahren der Schulen an die Schulaufsicht zu prüfen.

walt wurden, ist auf Ebene der Schulaufsicht jedoch bisher eher die Ausnahme. Eine dauerhafte In stitutionalisierung und langfristige Bereitstellung von Ressourcen für dieses wachsende Aufgabenfeld fehlen in der Regel. Dies wäre aller dings eine adäquate Umsetzung des Grundsatzes, dass ‘Gewalt im mer auch einen Angriff auf die Institution Schule darstellt.’ 2 Abgesehen von der Unterstützung betroffener Lehrkräfte im Einzelfall steht eine Auseinandersetzung mit dem Thema im Allgemeinen an. Neben persönlichen Gesprächen mit Betroffenen könnten von den Verantwortlichen weitere aussage kräftige Informationen genutzt wer den: ■ Befragungen von Lehrkräften sind eine wichtige Informations quelle. So dokumentiert die Copsoq-Befragung die Gewalt problematik als Belastungsfaktor für Lehrkräfte. ■ Auch eine systematische Auswer tung von Unfallanzeigen könnte hilfreich sein und auf konkrete Handlungsfelder im Bereich Ge waltprävention und -intervention für die Schulaufsicht hinweisen. ■ Zu den Mindeststandards im Be hördlichen Gesundheitsmanage ment (BGM) zählt grundsätzlich Zahlen kennen Handlungsbedarfe identifizieren

leitung oder mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung füh ren möchten. Aufgrund der Historie, in der Schulleitungen oft an misslun genen Nachsorgemaßnahmen nach Gewaltvorfällen beteiligt waren, er weist sich ein Gespräch zwischen be troffenen Lehrkräften und Schullei tungen in diesen Fällen als wenig er folgversprechend und wird häufig als zusätzliche Belastung empfunden. In solchen Situationen ist es erforder lich, dass Gespräche mit den zustän digen Ansprechpartnern in der Be zirksregierung geführt werden kön nen. Es ist daher nicht in Einklang mit dem Fürsorgeprinzip zu bringen, den Betroffenen nur die Möglichkeit anzubieten, ein BEM-Gespräch mit ihrer eigenen Schulleitung zu führen. Dieser Versuch wurde in der Vergan genheit durchaus schon unternom men. Derart niedrige Standards von BEM-Gesprächen sind auch nicht im Interesse des Dienstherrn, dem die Wiedereingliederung erkrankter Lehrkräfte ein besonderes Anliegen sein sollte - gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels. Die Wahrung hoher landeseinheitlicher Stan dards im BEM-Verfahren liegt daher im Interesse aller Beteiligten: Wirksa me Intervention nach Gewaltvorfäl len ist außerhalb der Einzelschule, insbesondere durch die Schulauf sicht, notwendig und muss etabliert werden. Ob wegen BEM-Verfahren oder aus anderen Anlässen: Die vertrauens volle Zusammenarbeit zwischen den

.18

Made with FlippingBook Learn more on our blog