Bildung aktuell 5/2024
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Recht
Handys können beispielsweise vor dem Unterricht eingesammelt und danach wieder zurückgegeben werden.
Dieser Anschluss ist vorübergehend nicht erreichbar Smartphones in der Schule sorgen häufig für Ärger - eine interne Handyordnung kann aber helfen, den Umgang für alle Beteiligten verbindlich zu regeln.
Schultasche. Alternativ können die Handys auch vor der Stunde eingesammelt und da nach wieder zurückgegeben werden. Aus nahme: Die Lehrkraft fordert die Schülerin nen und Schüler ausdrücklich zur Nutzung der Geräte für Unterrichtszwecke auf. ■ In der großen Pause und in der Mittags pause nach der sechsten Stunde darf das Handy auf dem Schulhof, nicht aber im Schul gebäude, genutzt werden. Auch ein Nut zungsverbot auf dem gesamten Schulgelände während der kompletten Anwesenheit in der Schule ist denkbar. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe können weitere Nut zungsmöglichkeiten eingeräumt werden. 2. Notfallregelung Eine Regelung könnte hier beispielsweise sein: In Notfällen darf das Handy mit Erlaub nis einer Lehrkraft oder im Sekretariat genutzt werden. 3. Ahndung von Verstößen Zum Beispiel: Wird während des Unterrichts unerlaubt das Handy genutzt, muss die Schü lerin bzw. der Schüler dieses der Lehrkraft in ausgeschaltetem Zustand übergeben, denn die Lehrkraft darf das Handy nicht einsehen. Die Schülerin bzw. der Schüler erhält das Handy nach der Unterrichtsstunde zurück. Bei wiederholtem Vergehen wird das Handy bis zum Ende des Schultags einbehalten und kann im Sekretariat abgeholt werden. 4. Klassenarbeiten Eine mögliche Regelung wäre: Während eine Klassenarbeit oder ein Test geschrieben wird, muss das Handy sich ausgeschaltet im Schul ranzen oder der Tasche befinden. Nutzt ein Schüler oder eine Schülerin ein Handy während einer Klassenarbeit oder es liegt eingeschaltet auf dem Tisch, so gilt dies als Täuschungsver such und der Schüler bzw. die Schülerin muss die Arbeit oder den Test abgegeben. Anregungen für die Ausgestaltung einer schulischen Handyordnung sind mittlerweile auf verschiedenen Homepages der Schulen zu finden.
von Jutta Elten >> Rechtsreferentin
E-Mail: recht@phv-nw.de
Handys sind aus dem Alltag der Schü lerinnen und Schüler nicht mehr weg zudenken. Vielfach werden allerdings exzessive Nutzungen der Geräte sei tens der Schülerinnen und Schüler beklagt, die das Schulleben belasten. Ein generelles Verbot der Mitnahme eines Smartphones in die Schule ist jedoch nicht möglich, da es gegen die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen würde. Eine schulinterne Handyordnung kann aber dabei helfen, den Umgang mit den Handys in der Schule und im Unterricht zu regeln. Und wie kommt eine solche Handyordnung zustande? Gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 Schulge setz NRW wirken Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler in vertrauensvoller Zusam menarbeit an der Bildungs- und Erzie hungsarbeit der Schule mit und för
dern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. Daher ist es ratsam, be reits bei der Ausgestaltung einer Handyordnung Vertreter und Vertre terinnen aller am Schulleben beteilig ter Gruppen der Schule einzubinden, dies erhöht sicherlich später die Ak zeptanz der getroffenen Regelungen. Als Teil der Schulordnung ist die Schulkonferenz gemäß § 65 Absatz 2 Nr. 25 Schulgesetz NRW für die Ent scheidung über die Annahme des vor gelegten Entwurfes verantwortlich. s. https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p62 s. https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p65 Und welche Regeln könnte bzw. sollte eine Handyord nung möglichst enthalten? 1. Wann und wo darf das Smartphone benutzt werden? Beispiele: ■ Während des Unterrichts muss das Handy ausgeschaltet und außer Sichtweite verwahrt werden, beispielsweise in der
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