Bildung aktuell 5/2023
Recht
Die Besoldung wird also im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Der Besoldungszuschlag ist in § 71 LBesG NRW normiert: (1) Begrenzt Dienstfähige erhalten zu sätzlich zu der Besoldung nach §9 Ab satz 1 einen nicht ruhegehaltfähigen Zu schlag. Der Zuschlag beträgt fünfzig Pro zent des Unterschiedsbetrags zwischen den aufgrund der begrenzten Dienstfä higkeit gekürzten Dienstbezügen und den Dienstbezügen, die sie bei Vollzeit beschäftigung erhalten würden. Ist oder wird die Arbeitszeit über die begrenzte
wegen begrenzter Dienstfähigkeit sind grundsätzlich nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, das dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
Dienstfähigkeit hinaus aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung ermäßigt, wird der nach Satz 2 errechnete Zuschlag anteilig in Höhe des Quotienten aus der insge samt ermäßigten Arbeitszeit und der aufgrund der begrenzten Dienstfähigkeit ermäßigten Arbeitszeit gewährt. §8 Ab satz 1 und § 9 Absatz 1 finden auf den Zu schlag keine Anwendung. Auf die Beihilfeberechtigung hat die begrenzte Dienstfähigkeit keinen Ein fluss. Zeiten der eingeschränkten Verwen dung einer Beamtin/eines Beamten
Antrag auf Anerkennung einer Teildienstfähigkeit anstelle eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung?
Hierbei ist das Risiko zu bedenken, dass der Amtsarzt eine Dienstunfähig keit feststellt mit der Folge einer Ver setzung in den Ruhestand.
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