Bildung aktuell 5/2023

Schule & Beruf

Sechs Bundesländer bieten ihren Beamten eine pauschale Beihilfe an. Weiteres Chaos im föderalen Flickenteppich des Beamtenrechts dürfte programmiert sein.

Personen mit bzw. ohne Kinder be rücksichtigt. Ende August werden die Personen mit Kind(ern) aufgefor dert, noch benötigte Unterlagen nachzureichen. Die Rückrechnung der Beiträge für Personen mit zwei Kindern oder mehr, die von einem Beitragsabschlag profitieren, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Einbahnstraße pauschale Beihilfe verunsichert junge Kolleginnen und Kollegen Die Einführung einer pauschalen Beihilfe wird im nordrhein-westfäli schen Koalitionsvertrag thematisiert. Dort heißt es, dass zu Beginn des Be amtenverhältnisses eine ‘einmalige Wahlmöglichkeit’ eingeführt werden solle. Damit nehmen die Verantwort lichen in Kauf, dass sich vor allem Beamtenanwärterinnen und Beam tenanwärter verunsichert fühlen. Denn der Verbleib in der Gesetzli chen Krankenversicherung (GKV) und die Entscheidung für die pau schale Beihilfe ist nicht ohne Risiko. Die Wahl des Zuschusses zur GKV ist nämlich unwiderruflich und führt damit für die jungen Beamtinnen und Beamten in eine Sackgasse. Die damit verbundenen Nachteile dürften indes vielen Betroffenen erst später bewusst werden. Denn je nach Lebenssituation steigt die individuelle Beihilfe für Beamte auf bis zu siebzig Prozent. Die Kosten für eine Private Krankenversicherung sinken entsprechend. Vorsicht ist

zum Bund gibt es keinen Anspruch mehr darauf. Mittlerweile bieten sechs Bundesländer ihren Beamten eine so genannte pauschale Beihilfe an, womit weiteres Chaos im föde- ralen Flickenteppich des Beam- tenrechts programmiert sein dürf- te. Dabei handelt es sich um eine Art Arbeitgeberzuschuss für diejenigen, die sich in der GKV versichern. Was als ‘Stärkung der Wahlfreiheit von Beamten’ verkauft wird, hat in Wirk lichkeit rein ideologische Gründe. So erhofft sich die SPD, ihr Projekt Bür gerversicherung nun in Teilschritten einzuführen. Das Kalkül hinter der pauschalen Beihilfe: Es sollen sich

ebenfalls bei einem Dienstherren wechsel angezeigt: Die pauschale Beihilfe endet an den Landesgren zen und auch bei einem Wechsel

Wir verweisen gerne auf die sehr lesenswerte Stellungnahme des dbb nrw zum Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe, zu finden unter:

INFO

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur- besoldung-und-versorgung-nrw/anderungen-der-beihilfeverordnung- zum-01042023

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/gezielte-loesung-statt- holzhammer-methode/

Die sehr lesens- und empfehlenswerten Merkblätter auf der Homepage des LBV NRW wurden weitestgehend aktualisiert. Sie erkennen ein aktualisier tes Merkblatt daran, dass auf der ersten Seite ‘Stand 04/2023’ aufgeführt ist. Zu finden sind die Merkblätter hier:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/ landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/beihilfezahlung

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