Bildung aktuell 5/2023

Schule & Beruf

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Neue Beihilfenverordnung bringt Verbesserungen Mit Wirkung zum April ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) geändert und aktualisiert worden. Ein Überblick über wesentliche Änderungen.

von Lars Strotmann >> Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Medien E-Mail: larsstrotmann@yahoo.de

Aus Sicht des PhV NRW wäre vor diesem Hintergrund auch eine Wiederaufnahme der Beihilfeinfo tage (zum Beispiel in Form digitaler Formate) durch das LBV NRW sehr begrüßenswert. Mit Blick auf die Belange älterer und/oder in ihrer Mobilität einge schränkter Kollegen/-innen und Versorgungsempfänger/-innen,

deren Zahl zudem kontinuierlich steigt, hielte der PhV NRW auch die Einrichtung einer auf die Bedarfe dieser Zielgruppe spezialisierten Info- und Servicehotline für ebenso wünschenswert wie unumgänglich. Am 16. Juni 2023 wurde das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)

verabschiedet. Dieses sieht Ände rungen in der Berechnung der Bei träge zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 vor. Die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegever sicherung auf 3,4 Prozent sowie des Beitragszuschlags für Kinderlose auf 0,6 Prozent erfolgt mit der Bezüge abrechnung August 2023 rückwir kend ab Juli 2023. Dabei ist vorerst lediglich die Unterscheidung von

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