Bildung aktuell 5/2023

Leitartikel

fungsformate keinesfalls zum Absenken der Qualitäts standards führen. Die Ambivalenz der vom Schulministerium vorgeschla genen Entlastungsmaßnahmen zeigt sich auch an ande rer Stelle. Ab dem kommenden Jahr kann zwar nach dem Willen des MSB in der Jahrgangsstufe 10 eine Klassenar beit im zweiten Halbjahr entfallen, da die ZP10 für alle verpflichtend ist. Klar ist aber auch: Nach wie vor verlas sen nur wenige Schülerinnen und Schüler das Gymnasi um nach der 10. Klasse. Da stellt sich die Frage: Warum al so sollen wir die ZP 10 von allen Schülerinnen und Schü lern schreiben lassen? Das Format der ZP10 muss einge übt und vorbereitet werden, das ist das Gegenteil von Entlastung, dabei geht außerdem Unterrichtszeit für den regulären Unterrichtsstoff der 10. Klassen verloren. Es ist absehbar, dass die Kolleginnen und Kollegen mit den Fä chern Deutsch, Englisch und Mathematik im kommen den Frühjahr unter einen enormen Druck geraten wer den, wenn die ZP 10 und die Abiturprüfungen zeitlich zu sammenfallen. Wir appellieren daher erneut, das vorge sehene Format für die Schulform Gymnasium noch ein Ein Kernanliegen der Schulpolitik muss die Attraktivi tätssteigerung des Lehrerberufs sein. Hier setzt Schulmi nisterin Feller vor allem auf die Anhebung der Einstiegs besoldung auf A 13 an den Grundschulen und den Schul formen der Sekundarstufe I. Wir gönnen unseren Kolle ginnen und Kollegen aus den anderen Schulformen die Anpassung der Einstiegsbesoldung nach A 13. Wir haben deshalb bisher keine Forderungen nach mehr Sold und Gehalt für die Lehrkräfte an Schulen mit gymnasialer Oberstufe gestellt. Das aber ist die rein berufspolitische Betrachtungsseite. Aus bildungspolitischer Sicht sagen wir deutlich, dass es sehr wohl Unterschiede zwischen den Lehrämtern gibt –, die auch das Düsseldorfer Ver waltungsgericht in seinem Urteil aus dem Mai 2022 fest gestellt hat. Es ist der berufliche Arbeitsalltag, der den Unterschied ausmacht. mal grundsätzlich zu überdenken. Wir wollen keine Neiddebatte – aber auch keine Einheitslehrkraft

Der PhV NRW wehrt sich deshalb gegen Forderungen nach einem Einheitslehrer und grenzt sich damit deutlich von seinen gewerkschaftlichen Mitbewerbern ab. Wir halten es für angemessen und nachvollziehbar, dass auch nach der Einführung von A13 zwischen den unterschiedli chen Laufbahngruppen im Lehramt (2.1/2.2) festgehalten wird. Dafür haben wir uns stark gemacht und werden es auch weiterhin tun. Wir wollen keine Einheitslehrkraft von Klasse 1 bis 13, die je nach Bedarfslage beliebig zwischen den Schulformen hin- und hergeschoben werden kann. Wir wollen an einer differenzierten Lehrerausbildung festhalten, weil die verschiedenen Schulstufen und -formen unterschiedliche pädagogische und fachliche Herausforderungen haben. Wir brauchen auch zukünftig Gymnasien mit grundständig ausgebildeten, motivierten und angemessen bezahlten Lehrkräften. Um den Lehrerberuf nachhaltig attraktiver zu gestalten, bedarf es vor allem besserer Arbeitsbedingungen. Von diesen hängt auch primär die Berufswahlentscheidung junger Menschen ab. Hier ist noch viel Luft nach oben. Die gegenwärtigen Restriktionen bei der Gewährung von Teil zeit sind in diesem Kontext zweifelsohne kontraproduktiv. Wir brauchen kleinere Lerngruppen, eine zeitgemäße Ausstattung von Schulen, weniger Bürokratie und vor al lem eine geringere Unterrichtsverpflichtung. Dass Lehr kräfte an Gymnasien im Jahr 2023 die gleiche Pflichtstun denzahl haben wie im Jahr 1923, ist geradezu absurd. Der PhV NRW fordert deshalb: ■ eine Verringerung des Pflichtstunden- deputats von 25,5 auf 23 Wochenstunden, ■ eine spürbare Erhöhung der Anrechnungsstunden für Korrekturen, ■ mehr Beförderungsstellen an Gymnasien und Gesamtschulen, ■ eine deutliche Erhöhung der Stellenzulage (A 13Z) für Lehrkräfte an Schulformen mit gymnasialer Oberstufe.

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