Bildung aktuell 2/2024

Personalratswahlen 2024

Wer wählt?

6. Mai – los geht’s

merkt diese im Wählerverzeichnis. Der verschlossene blaue Wahlum schlag wird anschließend in die Wahlurne geworfen.

Briefwahl und Wahlgeheimnis Im bereits erlassenen Wahlausschrei ben haben die Wahlvorstände Brief wahl angeordnet. Die entsprechenden Wahlunterlagen werden Ihnen ab dem 6. Mai 2024 in Ihrer Schule ausgehän digt. Wahlberechtigten, die sich in Be urlaubung oder im Krankenstand befin den, werden die Wahlunterlagen durch die Schulleitung zugestellt. Die Wahl des Hauptpersonalrats wird zusammen mit den Wahlen Ihres Bezirkspersonal rates durchgeführt. Sie erhalten daher zwei Stimmzettel mit Ihren Briefwahl unterlagen: einen grünen Stimmzettel für die Listenwahl des Bezirkspersonal rats und einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Hauptpersonalrats. Beide Stimmzettel kennzeichnen Sie persönlich durch Ankreuzen je einer Lis te. Die ausgefüllten Stimmzettel legen sie gefaltet in den blauen Wahlum schlag und verschließen diesen. An schließend füllen Sie die Erklärung zur Stimmabgabe aus. Ohne ausgefüllte Er klärung ist Ihre Stimmabgabe ungültig! Die unterschriebene Erklärung legen Sie zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den adressier ten und mit Ihrem Absender versehe nen Rückumschlag, der kostenfrei per Post versandt werden kann. Er muss je doch allerspätestens am 13. Juni 2024 beim Wahlvorstand eintreffen. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt: der Wahlvorstand prüft anhand des Absenders und der Erklärung die Gül tigkeit Ihrer Stimmabgabe und ver

Wahlberechtigt sind ■ die am Wahltag in der Dienststelle unbefristet Beschäftigten

■ befristet Beschäftigte, deren ununter- brochene Vertragslaufzeit mindestens 6 Monate beträgt und die am Wahltag beschäftigt sind. ■ Lehramtsanwärter/innen, die am Wahltag im Dienst sind, auch an Ersatzschulen ■ Schulleiter/innen ■ Ansprechpartner/innen für Gleich- stellungsfragen an der Schule ■ pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiter/innen i. S. d. § 58 SchulG (z. B. Schulsozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen in MPTs) ■ Beschäftigte in der Freistellungsphase der Teilzeit im Blockmodell ■ Beschäftigte, die länger als 6 Monate voll ständig an eine andere Schulform abgeord net sind, werden dort wahlberechtigt und verlieren das Wahlrecht bei der abgeben den Schulform ■ Beschäftigte, die länger als 6 Monate teilweise an eine andere Schulform abge ordnet sind, erhalten ein Doppelwahlrecht (abgebende und neue Schulform) ■ Beschäftigte in Personalgestellungs- verträgen, sofern die Gestellung länger als 6 Monate gedauert hat ■ Fachleiter/innen, Kernseminarleiter/innen und ZfsL-Leiter/innen an der Schulform, an der sie tätig sind oder zuletzt tätig waren Nicht wahlberechtigt sind Beschäftigte, die ■ voraussichtlich nur für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten beschäftigt werden. Hierbei richtet sich die Prognose nach den Verhältnissen am Wahltag. ■ am Wahltag seit mehr als 18 Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind. Dies schließt den Bezug von Elterngeld ein, da es sich hierbei nicht um Dienstbezüge handelt. ■ sich in der Freistellungsphase in Altersteil zeit befinden.

13. Juni - jetzt zählt‘s

Am 13. Juni 2024 endet die Stimmab gabe, die genaue Uhrzeit ist dem je weiligen Wahlausschreiben zu ent nehmen. Die Wahlvorstände in den Regierungsbezirken führen an diesem Tag zusammen mit freiwilligen, bestell ten Wahlhelfern die Stimmenauszäh lung durch und stellen danach das Wahlergebnis fest. Dabei erfolgt die Verteilung der Personalratssitze auf die Wahllisten nach dem Höchstzahl verfahren (d‘Hondtsches Verfahren). Das Wahlergebnis wird anschließend bekannt gegeben und die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zur konstituierenden Sitzung des neuen Personalrats eingeladen, dessen offi zielle Amtszeit am 1. Juli 2024 beginnt. Das Wahlergebnis für den Hauptwahl vorstand wird einen Tag später, am 14. Juni 2024, ermittelt. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt Ihrem Personalrat in den Verhandlungen mit der Dienststelle den Rücken. Je mehr Beschäftigte den Personalrat durch ihre Wahl mit der Vertretung ihrer Interes sen beauftragen, umso nachdrücklicher und glaubhafter kann er sich für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen einset zen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, denn Ihre Stimme zählt! Wählen gehen!

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