Bildung aktuell 2/2022
Leitartikel
Am24. Februar 2022 ist das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz) in Kraft getreten. Während der Verbändebeteiligung hatte der PhVNRW kritisiert, dass amGymnasiumkünftig alle Schulabschlüs-
Schulen wird es auch weiterhin angemessene Schutz- maßnahmen gebenmüssen, damit Lehrende und Ler- nende angstfrei agieren können. Der imEntwurf des In- fektionsschutzgesetzes vorgeseheneWegfall der Basis- schutzmaßnahmen, wie zumBeispiel der Maskenpflicht,
se vergeben wer- den sollen. Leider wurde unseren Bedenken nicht Rechnung getra- gen. Vielmehr hat man festgeschrie- ben, dass amGym- nasiumneben der Hochschulreife und demMittleren
dürfte aus unserer Sicht in Nord- rhein-Westfalen frühestens nach den Abschluss- und Abiturprüfun- gen in Schulen umgesetzt werden, um insbesondere für die Abiturien- tinnen und Abiturenten, aber auch für die Lehrkräfte einen reibungslo- sen und sicheren Ablauf der Prüfun- gen sicherzustellen.
Die Corona- Pandemie darf nicht abge- schrieben oder unterschätzt werden.
Besonders belastend ist dieMehr- arbeit, die durch die vielen Quarantänefälle bei Schüle- rinnen und Schülern ausgelöst wird. Diese Belastung po- tenziert sich noch bei Klausuren und Klassenarbeiten. Immerhin konnte der PhV NRW in konstruktiven Ge- sprächen mit demMSB erreichen, dass die Vergleichs- arbeiten Vera-8 in diesem Jahr nicht verpflichtend sind. Bis auf kleinere Anpassungen werden zumdritten Mal in Folge die gleichen Aufgaben gestellt, sodass von einem sinnhaften Diagnoseinstrument ohnehin keine Rede mehr sein kann. Es ist beschämend, dass das zu- ständige IQB in Berlin nicht in der Lage war, innerhalb von zwei Jahren neue Aufgaben zu entwickeln. Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend weitere Entlastung. Die Alarmsignale sind unübersehbar. Die Bezirkspersonalräte berichten über eine signifikant steigende Zahl von Langzeiterkrankungen und vermehr- te Anfragen nachMöglichkeiten des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand. WarmeWorte der Anerkennung für den geleisteten Einsatz genügen nicht. Wir benötigen mehr Entbürokratisierung, kleinere Lerngruppen und eine spürbare Verringerung der Unterrichtsverpflichtung. Dann werden auch unerwartete neue Herausforderun- gen wie die Betreuung geflüchteter Kinder und Jugendli- cher aus der Ukraine besser zu stemmen sein.
Schulabschluss auch der Erste Schulabschluss und der Erweiterte Erste Schulabschluss vergeben werden. Es bleibt rätselhaft, wie diese Regelungmit dem schulge- setzlich verankerten Bildungsauftrag der Vermittlung ei- ner vertieften allgemeinen Bildung in Einklang zu bringen ist. Auch die ebenfalls beschlosseneMöglichkeit, dass Fachberaterinnen und Fachberater künftig schulauf- sichtliche Aufgaben übernehmen können, lehnt der PhVNRWab. Für uns ist es nicht vorstellbar, dass die Schulaufsicht ohne entsprechende Erfahrungen auf der (Schul-)Leitungsebene professionell gestaltet werden kann. Unsere Forderung nach einer stärkeren Gewich- tung der Grundschulempfehlung bei der Wahl der wei- terführenden Schule wurde nicht umgesetzt. Auch zwei Jahre nach demBeginn der Corona-Pande- mie sind die Folgen von Schulschließungen und Distanz- unterricht noch deutlich spürbar. Der pandemiebedingte Aufwand, den die Schulen leistenmüssen, ist unverän- dert hoch. Dass ausgerechnet in Zeiten, in denen die Zahl der Neuinfektionen neue Rekordhöhen erreicht, über denWegfall von Beschränkungen nachgedacht wird, irritiert. Auch wenn Corona derzeit glücklicherweisemit meist milden Verläufen verbunden ist, darf die Pandemie nicht abgeschrieben oder unterschätzt werden. In den
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