Bildung aktuell 1/2025
Recht
Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag SBGG im schulischen Kontext Seit November 2024 gilt das Gesetz über die ‘Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag’ (SBGG), das an die Stelle des ‘Transsexuellengesetz’ (TSG) getreten ist.
von Jutta Elten >> Rechtsreferentin im PhV NRW E-Mail: jutta.elten@phv-nrw.de
Der jeweils aktuelle Geschlechtsein trag und die jeweils aktuellen Vorna men sind im Rechtsverkehr maßgeb lich, soweit auf die personenstands rechtliche Geschlechtszuordnung oder die Vornamen Bezug genommen wird und durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist (§ 6 Abs. 1 SBGG). Im schulischen Bereich hat das SBGG folgende Bedeutung: 1. Änderung von Zeugnissen und Leistungsbewertungen §10 Absatz 2 Nr. 2 SBGG bestimmt, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen in vorherigen Zeug nissen und anderen Leistungsbewer tungen verlangt werden kann. 2. Bewertung sportlicher Leistungen Die Bewertung sportlicher Leistungen kann gemäß § 6 Absatz 3 SBGG un- abhängig von dem aktuellen Ge schlechtseintrag geregelt werden.
Laut Auskunft des Ministeri ums für Schule und Bildung (MSB) ist Grundlage des Sportunterrichts, wie bei al len übrigen Fächern, eine geschlechtersensible Un terrichtsweise. Die Leis
tungsbewertung beziehe sich auch im Sportunter richt auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzbe reiche und berücksichtigt un terschiedliche Formen der Lerner folgsüberprüfung und geschlechtsun abhängig auch den individuellen Lernzuwachs. Die Lernerfolgsüberprüfungen hätten die in den Fachkonferenzen be schlossenen Grundsätze zu erfüllen und seien den Lernenden hinsichtlich der Kriterien für die Notengebung transparent zu machen. Dabei sei es die Aufgabe der Fachkonferenz, ein abgestimmtes Konzept zur Leis tungsbewertung zu entwickeln, aus
dem die Grundsätze und Formen der Leistungsmessung und Leistungsbe wertung in den jeweiligen Jahrgangs stufen hervorgehen. Hinsichtlich der Leistungsbewertung im Rahmen des Faches Sport im Abi tur sei für die Bewertung quantitativ messbarer Leistungen auf Basis binä rer Wertungstabellen eine Regelung auf Ebene der Kultusministerkonfe renz erforderlich, damit diese in allen Bundesländern vergleichbare Anwen
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