Bildung aktuell 1/2022

Recht

Corona-Erkrankung als Dienstunfall bei Lehrkraft anerkannt

von Stefan Avenarius >> Justiziar imPhVNRW E-Mail: recht@phv-nw.de

Urteil des VGWürzburg vom 26. Oktober 2021, Az. W1 K 21.536

Foto: AdobeStock

Eine Ansteckung des Klägers mit COVID-19 imLehrerzimmer war trotz Einhaltung der AHA-Regeln nicht auszuschließen.

Der Kläger ist Studiendirektor an ei- ner staatlichenWirtschaftsschule. ImZeitraumvon Ende November bis Anfang Dezember 2020wurden dort sowohl zahlreiche Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer positiv auf eine Infektion mit COVID-19 (auch Coronavirus, SARSCoV-2) getestet. Der Kläger hatte diese Schülerinnen und Schü- ler teilweise unterrichtet. Auch hatte er mit den Lehrkräften imLehrerzim- mer oder imRahmen seiner Dienst- geschäfte näheren Kontakt. Infolge der Vielzahl der aufgetretenen Er- krankungsfälle wurde die Schule am 2. Dezember 2020 geschlossen. Kläger positiv getestet Am5. Dezember 2020wurde der Kläger bei einemAntigen-Schnell- test positiv auf COVID-19 getestet, was durch ein positives PCR-Tester- gebnis am7. Dezember 2020 bestä- tigt wurde.

Der Kläger stellte am 10. Dezember 2020 beimLandesamt für Finanzen einen Antrag auf Anerkennung sei- ner COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall. In der Dienstunfallmel- dung führte er unter anderemaus, neben anderen Klassen habe er am 30. November 2020 von 7:45 Uhr bis 9:45 Uhr in der Klasse 8b und am 1. Dezember 2020 von 12:10Uhr bis

13:55 Uhr in der Klasse 8a der Wirt- schaftsschule unterrichtet. In allen Unterrichtsstunden sei regelmäßig über vier große Fenster gelüftet wor- den, wodurch für einen Luftaus- tausch gesorgt gewesen sei. In bei- den Klassen seien sehr viele Schüle- rinnen und Schüler positiv auf CO- VID-19 getestet worden. Auch inner- halb des Lehrerkollegiums habe sich

.26

Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online