Arbeitszeit

Überlastungsanzeige

10 Überlastungsanzeige Eine Überlastungsanzeige ist der schriftliche Hinweis darauf, dass jemand die an ihn gestell ten Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfül len kann. Die Anzeige ist an den unmittelbaren Vorgesetzten/die unmittelbare Vorgesetzte zu richten. Sie kann dann auf dem Dienstweg wei tergeleitet werden.

tungsanzeige ist das letzte Mittel, das bleibt, wenn Gespräche mit Vorgesetzten (auch unter Beteiligung von Personal- und ggf. Schwerbe hindertenvertretung) nicht weiterhelfen und der Betroffene bereits alles ausgeschöpft hat, um mit der Arbeitszeit im Rahmen zu bleiben, und zum Beispiel alle Aufgaben, die nicht gleichzeitig wichtig und dringend sind, bereits gestrichen hat. Wird der Arbeitgeber auf eine nachweislich ein gereichte Überlastungsanzeige hin nicht aktiv und passieren aufgrund der angezeigten Über lastung Fehler oder erkrankt jemand aufgrund der Überlastung, trägt der Arbeitgeber die Kon sequenzen. Selbstverständlich beraten wir auch Schul- und Seminarleitungen zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Muster auf der nächsten Seite →

Es besteht die Pflicht, den Arbeitgeber oder Dienstherrn vor voraussehbarem Schaden zu bewahren und zu warnen (gemäß § 611 BGB und §§ 241 Abs. 2, 242 BGB; §§ 15, 16 ArbSchG). Ist etwa die eigene Gesundheit durch eine Überlastung gefährdet, so ist es im Interesse des Arbeitgebers oder Dienstherrn, hier Abhilfe zu schaffen, um die Arbeitskraft der Lehrkraft zu erhalten. Eine Gefährdungs lage muss also angezeigt werden. Die Überlas

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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