Arbeitszeit

Juristische Unterstützung in puncto »Aufgabenkritik«

9 Juristische Unterstützung in puncto »Aufgabenkritik« Mehr Zeit für Qualität vs. »faktische Ableistung durch selbstbestimmte Zuvielarbeit«

Der Grundsatz der Arbeitsökonomie und des Ausgleichs Bei allen Aufgaben gilt der Grundsatz der Ar beitsökonomie , vom Ergebnis- statt eines Ver laufsprotokolls bis hin zur arbeitsökonomischen Planung von Tagen der offenen Tür. Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz Koblenz vom 13. Septem ber 1996 ist dabei wegweisend (2 A 12980/95): Dem damals erfolglosen Kläger, einem Lehrer, der sich gegen die Heraufsetzung der Arbeitszeit auf 24 Unterrichtsstunden wehrte, schreibt es ins Stammbuch, er »selbst sei gehalten, seine ohnehin nicht exakt meßbare Arbeit außerhalb des Unterrichts so einzuteilen, daß die ge nannte Wochenarbeitszeit nicht überschritten werde «.

Der Dienstherr verpflichtet seine Gymnasiallehr kräfte zu einem (im Vergleich zum Beispiel mit Japan und anderen Ländern) verhältnismäßig hohen Deputat. Dies hat zur Folge, dass … der optimalen Vorbereitung des Unterrichts und der optimalen Korrektur Grenzen gesetzt sind. Als Philologenverband kämpfen wir nach wie vor dafür, dass wir mehr Zeit zur Erledigung unserer Aufgaben und damit mehr Zeit für Qualität an den Schulen bekommen. Derzeit allerdings müs sen wir feststellen, dass der Dienstherr dem hohen Berufsethos der eigenen Lehrkräfte zuwi derhandelt und hier vielen kaum erträgliche Kompromisse abverlangt. → →

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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