Arbeitszeit

Orientierungshilfe zur Arbeitszeit von Lehrkräften

zahl paralleler Fachprüfungskommissionen bildet. Der Prüfungsvorsitz ist nicht den Schulleitungsmitgliedern vorbehalten; er wird laut § 5 (2) Abiturprüfungsordnung durch »eine Lehrkraft der Schule« über nommen. Dies dämmt die Ausdehnung der Prüfungszeiten ein. Ein vorausschauender Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte bereits zu Beginn der MSS verhindert im Einzelfall Doppelbelastungen (etwa mit zwei 13er Grundkursen oder 13er Grund- und Leistungsfach in den besonders belasteten Fächern). 7.5.3 Umgang mit Ausfallstunden während der Phase des schriftlichen Abiturs Mit dem sogenannten »Unterrichtsstundenaus gleich« aus § 4 LehrArbZVO, häufig als »Vorhal testunde« bezeichnet, werden Lehrkräfte bereits prinzipiell schlechter gestellt als Lehrkräfte im ursprünglichen G9-Modell. Sie leisten also de facto mehr Unterrichtsstunden ab als ihre Kolle ginnen und Kollegen vor dem Schuljahr 2001/ 2002. Aus diesem Grund ist es nicht gerechtfer tigt, dass Stunden, die während des schriftlichen Abiturs entfallen, in Vertretungsunterricht um gewandelt werden. Ein Einsatz in der Abiturklau sur war auch im »alten« Modell vorgesehen; al lerdings ist es sinnvoll, stark belastete Lehrkräfte hier entsprechend weniger oder gar nicht einzu setzen. Aufsichten in Klassen- und Kursarbeiten sowie Abiturklausuren sind nicht zu verwechseln mit Hof- und Pausenaufsichten. Leistungsüberprü fungen zählen selbstverständlich zum Unter richt und sind als solcher zu verbuchen, ebenso die Beaufsichtigung von Arbeitsaufträgen ande rer Lehrkräfte in Vertretungsstunden. →

ser Fächer sollte daher eine Befreiung von anderen Aufgaben gewährt werden. Je nach Umfang der Belastung ist ein zusätzliches Hospitieren in Prüfungen selbst der eigenen Fächer eben kaum noch möglich. Auch eine Befreiung vom Schnuppertag oder ähnliche Entlastungsmöglichkeiten sind denkbar. Beim mündlichen Abitur sind Dreier- und Viererblockprüfungen zulässig und emp fehlenswert. Dies entlastet nicht nur die Lehrkräfte in der Vorbereitung, sondern birgt gleichzeitig die Chance einer größeren Ver gleichbarkeit der Prüfungen, da innerhalb eines Blocks dieselben Aufgaben gestellt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler nicht während des Prüfungsblocks miteinander kommunizieren. Sinnvoll können parallele Prüfungsblöcke im gleichen Fach sein: Lehrkräfte können in diesen gleichzeitig stattfindenden Prüfun gen dieselben Aufgaben verwenden. Auch hier sind Entlastung und Vergleichbarkeit der Prüfungen Pluspunkte. Die oft extreme Länge der Prüfungstage kann man verkürzen, indem man eine Viel-

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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