Arbeitszeit

Orientierungshilfe zur Arbeitszeit von Lehrkräften

Korrekturen und Prüfungen. Gerne bieten wir an, dass Schulen hier bei Bedarf Kontakt zu uns auf nehmen können, damit wir gemeinsam nach Lö sungen suchen und diese auch für Schulleitun gen sehr herausfordernde Moderationsarbeit vor

»Zwischen der schriftlichen Arbeit und dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse liegen 15 Arbeitstage oder weniger. Dabei werden landesweite Ferientage sowie Wochenenden nicht mitgezählt.« »Die Zahl der zu korrigierenden Arbeiten be trägt mindestens 15, aber weniger als 20 (1 Korrekturtag) oder mindestens 20 (2 Kor rekturtage).« Orientierung bietet neben dem erwähnten EPoS-Schreiben auch der Blick in andere Bun desländer: Schleswig-Holstein: Erlass vom Januar 2018; Niedersachsen: Erlass vom April 2020; Baden-Württemberg: Schreiben des KM vom Februar 2022. → → → → Das Wichtigste aus allen drei Schreiben finden Sie unter dem QR-Code oder unter https://www.philo logenverband.de/sachge biete/recht-und-besoldung/schulrecht/. → Beim Abitur kann beim Erstellen von Nachklau suren ein Austausch mit anderen Schulen oder den Regionalen Fachberatungen erfolgen. Bei Nachklausuren wird auf das Erstellen einer so genannten Streichaufgabe verzichtet (s. jeweils aktuelles Rundschreiben zur Abiturprüfungsord nung). 7.5.2 Mündliches Abitur Mit der entsprechenden Änderung der Abi PrO von vor einigen Jahren konzentriert sich die Hauptarbeitslast auf einige wenige Fä cher. Erheblich belasteten Lehrkräften die- →

Ort unterstützen können. 7.5.1 Schriftliches Abitur

Erhöhter Bedarf an Korrekturtagen bei kurzen Fristen, hohen Prüflingszahlen und vielen Nach prüfungen Gerade bei kurzen Abgabefristen, großen Kursen und Nachprüfungen ergibt sich ein erhöhter Be darf an Entlastung. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist die entsprechende Zeit zur Si cherung der Prüfungsqualität, also zur ord nungsgemäßen Korrektur sowie zur Neukonzep tion und Korrektur der Nachschriften, zur Verfügung zu stellen. Näheres zu Korrekturtagen regelt ein EPoS Schreiben der Gymnasialabteilung vom 26. März 2019: »Um […] den [von kurzen Korrekturfristen in Kursen mit mindestens 15 Schülerinnen und Schülern] betroffenen Lehrkräften mehr Zeit für Erst- und Zweitkorrektur zur Verfügung zu stellen, können Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht Korrekturtage gewäh ren.« »Bei der Entscheidung über die Gewährung von Korrekturtagen berücksichtigen die Schulleitungen die individuelle Belastung der betroffenen Lehrkräfte.« Möglich sind Korrekturtage in Rheinland-Pfalz unter den folgenden Bedingungen: → →

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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