Arbeitszeit

Orientierungshilfe zur Arbeitszeit von Lehrkräften

nen Vorteil erlangen – de facto ist dies sel ten der Fall. Falls doch, stehen die folgenden Möglichkeiten offen. Verwendung einer Klassen- oder Kursarbeit einer Parallelklasse oder eines Parallelkur ses Ersatz der Klassen- oder Kursarbeit durch eine mündliche Prüfung im Unterricht 7.5 Besonderheiten in der gymnasialen Oberstufe Kurse mit dreißig oder mehr Schülerinnen und Schülern widersprechen dem Charakter der Mainzer Studienstufe. Optimale Bedingungen hätte man als Lehrkraft in Kursen mit etwa 12 bis 15 Schülerinnen und Schülern. Extrem große Kurse führt das Bildungsministerium gelegent lich auf planerisches Versagen der Schule zurück – im Klartext: Die Schule »leistet« sich sehr kleine Kurse in Fächern mit geringer Nachfrage. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht: Oft handelt es sich um Fächer, in denen die Ein richtung eines Grund- oder Leistungskurses von Seiten des Ministeriums als unverzichtbar einge stuft wird. Aus unserer Sicht müssen hier von Seiten der Bildungsverwaltung zusätzliche Stun den ins System fließen. Gleichzeitig darf ein breites Angebot nicht ein seitig zu Lasten der Lehrkräfte einzelner Fächer gehen: Lehrkräfte in Fächern mit geringer Nach frage sehen sich Hilfskonstruktionen gegenüber wie aufgestockten Grundkursen oder gar jahr gangsübergreifenden Kursen, die sie über Ge bühr fordern; Lehrkräfte anderer Fächer leiden unter übergroßen Kursen mit entsprechend zu sätzlichem Arbeitsanfall, nicht zuletzt bei den → →

»Wunschzettel« für die Erstellung des Stun denplans (freie Tage in Abhängigkeit vom Deputat, Verteilung der Stunden auf die Wo chentage, Springstunden, Doppel- oder Ein zelstunden …) 7.4 Erstellen von Nachschreibe- arbeiten Die Frage bei dem leidigen Problem von Nach schriften bei entsprechenden Leistungsnach weisen muss lauten: Wie komme ich ohne eine nicht mehr zu stemmende Mehrbelastung für mich selbst zu einer validen Note, die ich vertre ten kann? Möglichkeiten: Prüfung, ob in der Sekundarstufe I über haupt eine Nachschrift notwendig ist (§ 54 Abs. 1 ÜSchO) Einbestellen der Nachschreibenden zu be sonderen Terminen, bei denen sowieso eine Aufsicht gewährleistet ist Verwendung der gleichen Klassen- oder Kursarbeit vor Rückgabe der Arbeit an die Klasse bzw. den Kurs: Oft hegt man die Be fürchtung, dass Nachschreiber dadurch ei- → → → →

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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