Arbeitszeit

Hintergrundinformationen zur Lehrkräftearbeitszeit

5.9 Altersermäßigung: Historie und aktueller Stand

Früher wurde Lehrkräften eine gestaffelte Altersermäßigung gewährt:

Ermäßigung des Deputats … … um eine Unterrichtsstunde … um zwei Unterrichtsstunden … um drei Unterrichtsstunden

ab dem Schuljahr, in dem man … … das 55. Lebensjahr vollendet, … das 60. Lebensjahr vollendet, … das 63. Lebensjahr vollendet.

1. Lehrkräften, die, berechnet ohne Altersermä ßigung, mindestens die Hälfte des Regelstun denmaßes Unterricht erteilen, ohne in Alters teilzeit zu sein, wird mit Beginn des Schuljahres, in dem sie das 64. Lebensjahr vollenden, 3 Wo chenstunden Altersermäßigung gewährt.

Im Zuge der Regelungen zur Altersteilzeit aller dings wurde die Option einer Altersermäßigung gestrichen. Übrig geblieben ist davon heute nur noch Fol gendes (§ 9 LehrArbZVO):

Situation nach Erreichen der Altersgrenze, ab der eine Altersermäßigung gewährt wird Gymnasiallehrkraft mit Deputat von 12 Stunden, 12 Stunden im Unterricht, keine Anrechnungs-, Ermäßigungs- oder Freistellungsstunden Fachleitung oder Schulleitung mit vollem Deputat und nach Abzug der Entlastungsstunden 7 Stunden zu erteilendem Unterricht

tatsächlich zu erteilender Unterricht 12 Stunden minus 3 Stunden = 9 Stunden

Beispiele

A

7 Stunden Unterricht, keine Altersermäßigung

B

Diese Ermäßigung (unter den in der LehrArbZVO aufgeführten Bedingungen) gilt nach § 44 Nr. 2 TV-L ebenfalls für tarifbeschäftigte Lehrkräfte (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2017, Az.: 7 Sa 510/16), also mit Beginn des Schuljahres, in dem sie das 64. Lebensjahr voll enden. Für befristet beschäftigte Lehrkräfte – auch solche, die nach Erreichen der Altersgrenze wie der eingestellt werden – gilt dies entsprechend.

2. Der Zeitausgleich aufgrund der flexiblen Ar beitszeit für Lehrkräfte (freiwilliges Ansparen) führt nicht zu einer Kürzung der Altersermäßi gung. Falls also Stunden vorgearbeitet und dann abgefeiert werden, schlägt dies bei der Feststel lung, ob mindestens die Hälfte des Regelstun denmaßes Unterricht erteilt wird, nicht (positiv oder) negativ zu Buche.

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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