Arbeitszeit

Hintergrundinformationen zur Lehrkräftearbeitszeit

Regelstundenmaßes Unterricht erteilen, wird die Unterrichtsverpflichtung bei einem Grad der Be hinderung 1. ab 50 um 1 Wochenstunde, 2. ab 90 um 2 Wochenstunden, ermäßigt. Ist das Regelstundenmaß durch die Teilzeitbeschäftigung nicht um mehr Unter richtsstunden herabgesetzt als in Absatz 1 Satz 1 vorgesehen, richtet sich die Ermäßigung nach Absatz 1 Satz 1. In besonderen Fällen kann auf Antrag der schwerbehinderten Lehrkraft die Schulbehörde eine zusätzliche Ermäßigung bei einem Grad der Behinderung 1. ab 50 um 1 Wochenstunde, 2. ab 90 um bis zu 2 Wochenstunden, gewähren. Vor der Entscheidung über eine not wendige zusätzliche Ermäßigung ist ein amts ärztliches Zeugnis einzuholen. (3) Der Grad der Behinderung ist durch einen Schwerbehindertenausweis nachzuweisen. Die Schwerbehindertenermäßigung wird ab dem Zeitpunkt des Nachweises gewährt.

nach dem Blockmodell oder eine Teilzeitbe schäftigung nach § 6 a in Anspruch nehmen, während einer Vollbeschäftigung in der An sparphase sowie vollbeschäftigte schwerbehin derte Schulleiterinnen oder Schulleiter und deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter sowie Fachleiterinnen oder Fachleiter, wenn ihr Unterrichtseinsatz dauerhaft allein wegen ihrer funktionsbezogenen Tätigkeit weniger als die Hälfte des Regelstundenmaßes beträgt. In be sonderen Fällen kann auf Antrag der schwerbe hinderten Lehrkraft die Schulbehörde eine zu sätzliche Ermäßigung bei einem Grad der Behinderung 1. ab 50 um 1 Wochenstunde, 2. ab 70 um bis zu 2 Wochenstunden, 3. ab 90 um bis zu 3 Wochenstunden, gewähren. Vor der Entscheidung über eine not wendige zusätzliche Ermäßigung ist ein amts ärztliches Zeugnis einzuholen. (2) Für teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte Lehrkräfte, die, berechnet ohne Schwerbehin dertenermäßigung, mindestens die Hälfte des

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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