Arbeitszeit

Hintergrundinformationen zur Lehrkräftearbeitszeit

lern handeln. Sie müssen nicht über das ganze Schuljahr hinweg gehalten werden, sondern können auch nur wenige Stunden im Schuljahr umfassen. So können zum Beispiel zusätzliche Proben für ein Schulkonzert oder die zur sinnvol len Durchführung von Studienfahrten notwendi gen zusätzlichen Vorbereitungsveranstaltungen als ZAG herangezogen werden. Als ZAG zulässig sind Arbeitsgemeinschaften, die der Betreuung von Wettbewerben oder der »Besonderen Lernleistungen« (BLL) in der MSS dienen. Werden ZAGs nur für kürzere Zeit während des Schuljahres angeboten, werden sie anteilig auf die ZAG-Verpflichtung der Schule angerechnet; so wird zum Beispiel eine ZAG, die einstündig ein halbes Jahr lang alle 14 Tage gehalten wird, für die Statistik als 0,25 ZAG berücksichtigt. Laut der Lehrkräftearbeitszeitverordnung sind die ZAGs anzubieten. Bietet also eine Lehrkraft eine Arbeitsgemeinschaft an, von der zu erwar ten ist, dass sie auf das Interesse der Schüler schaft stoßen dürfte, nimmt aber dennoch nie

schreiten und ein Stufenverfahren auslösen, um die Rechte des Kollegiums zu wahren. 5. Die ADD überprüft, ob die Schule ihrer Min destverpflichtung, zusätzliche Arbeitsgemein schaften anzubieten, nachgekommen ist. Das Bildungsministerium verlangt für die Schulsta tistik, dass die einzelnen ZAG-Stunden bzw. ZAG-Stunden-Bruchteile den einzelnen Lehr kräften, die sie anbieten, zuzuordnen seien. Aus unserer Sicht wäre es ausreichend, dass le diglich die Gesamtheit der an einer Schule ge leisteten ZAG-Stunden aufzuführen ist. Nachdem jedoch bei Unterricht in der Jahr gangsstufe 13 gemäß § 4 LehrArbZVO die ZAG Stunden bei der Feststellung der Kappungs grenze (26 Wochenstunden) zu berücksichtigen sind, müssen diese, wenn sie hierfür von Belang sind, den einzelnen Lehrkräften zugeordnet wer den. 5.7.4 Inhalt, Dauer, Angebotscharakter der ZAG-Stunden Bei den ZAGs muss es sich um eine pädagogisch sinnvolle Veranstaltung mit Schülerinnen/Schü

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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