Arbeitszeit
Hintergrundinformationen zur Lehrkräftearbeitszeit
5.2 Regelstundenmaß von Lehrkräften
Gemäß § 3 LehrArbZVO gilt:
Einsatz der Lehrkraft
Lehrbefähigung Regelstundenmaß
25 Wochenstunden zu 50 Minuten 27 Wochenstunden zu 45 Minuten 24 Wochenstunden zu 45 Minuten
an Grundschulen
Grundschule
Realschule plus/ Förderschulen Gymnasien oder berufsbildende Schulen
an Realschulen plus und Förderschulen
an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschulen bei Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 (oder 10 bis 12 an G8) mit maximal 1 Wochenstunde an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschulen bei Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 (oder 10 bis 12 an G8) mit 2 bis 4 Wochenstunden an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschule bei Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 (oder 10 bis 12 an G8) ab 5 Wochenstunden an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschulen
27 Wochenstunden zu 45 Minuten
Grund- und Hauptschule, Realschule, Realschule plus
26 Wochenstunden zu 45 Minuten
24 Wochenstunden zu 45 Minuten
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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften
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