Arbeitszeit

Hintergrundinformationen zur Lehrkräftearbeitszeit

5.2 Regelstundenmaß von Lehrkräften

Gemäß § 3 LehrArbZVO gilt:

Einsatz der Lehrkraft

Lehrbefähigung Regelstundenmaß

25 Wochenstunden zu 50 Minuten 27 Wochenstunden zu 45 Minuten 24 Wochenstunden zu 45 Minuten

an Grundschulen

Grundschule

Realschule plus/ Förderschulen Gymnasien oder berufsbildende Schulen

an Realschulen plus und Förderschulen

an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschulen bei Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 (oder 10 bis 12 an G8) mit maximal 1 Wochenstunde an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschulen bei Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 (oder 10 bis 12 an G8) mit 2 bis 4 Wochenstunden an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschule bei Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 (oder 10 bis 12 an G8) ab 5 Wochenstunden an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abend gymnasien, Kollegs, Integrierten Gesamtschulen

27 Wochenstunden zu 45 Minuten

Grund- und Hauptschule, Realschule, Realschule plus

26 Wochenstunden zu 45 Minuten

24 Wochenstunden zu 45 Minuten

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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