Arbeitszeit

Allgemeine rechtliche Grundlagen

Schulen ja eben gerade kein echter Arbeits platz zur Verfügung, der modernen Anforde rungen an den überall sonst geltenden Arbeits schutz genügt. Bisher sträflich vernachlässigt werden bei der gerichtlichen Bewertung von Arbeitszeit die We gezeiten innerhalb der Schule sowie die Prä senzzeiten, sei es in einer Art Bereitschaft oder einfach als Zeit zwischen zwei Unterrichtsstun den. Diese lässt sich, so gut es ohne echten Ar beitsplatz geht, zwar mit sinnvollen Betätigun gen füllen; oft kann aber gerade das Wichtigste (zum Beispiel konzentriertes Korrigieren) dort nicht erledigt werden.

Von Seiten des Bildungsministeriums wird von der Pflicht des Dienstherrn zur Arbeitszeiter fassung regelmäßig abgelenkt mit dem Hinweis und der darin implizierten Drohung, dann müsse aber auch sämtliche Arbeitszeit in der Schule abgeleistet werden, denn anders sei Ar beitszeit ja nicht messbar. Dass dies sachlich der Richtigkeit entbehrt, ist wohl spätestens seit der Ausweitung des Homeoffice auf alle möglichen Berufe während der Corona-Pande mie klargeworden. Arbeitszeit, so auch die Rechtsprechung, kann eben nicht nur an der Arbeitsstätte gemessen werden, sondern auch im häuslichen Arbeitszimmer. Davon einmal abgesehen, steht den meisten von uns an den

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Arbeitszeit · Handreichung zur Eindämmung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

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