lehrernrw 6/2024

RECHT § AUSLEGER

Klare Rechtslage: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Rechtmäßigkeit der mit Zwangsgeld bewehrten Pflicht des Nachweises einer Impfung oder Immunität gegen Masern bei schulpflichtigen Kindern bestätigt.

Masernimpfung

bleibt Pflicht Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) schafft für Nordrhein Westfalen weitere Klarheit im Zusammenhang mit der Nachweispflicht für die Durchführung einer Masernimpfung bei schulpflichtigen Kindern. Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) schafft für Nordrhein Westfalen weitere Klarheit im Zusammenhang mit der Nachweispflicht für die Durchführung einer Masernimpfung bei schulpflichtigen Kindern.

Zwangsgeld durchgesetzt werden dürfe (Beschluss vom 15. Januar 2024, Az. 20 CD 23.1910, 20 CE 23.1935). Diese Entschei dung hatte das Zeug, das Vertrauen vieler Eltern schulpflichtiger Mädchen und Jun gen darin zu erschüttern, dass ihre Kinder in der Schule in möglichst geringem Maße der Gefahr der Ansteckung mit Masern ausgesetzt sind. Denn ohne die Möglich keit, eine Impfung gegen Masern insbe sondere auch mit Zwangsmitteln durchset zen zu können, steigert sich nach mensch lichem Ermessen auch die Wahrscheinlich keit, dass einzelne Eltern versuchen wer den, eine Masernimpfung ihrer schulpflichtigen Sprösslinge und deren anschließenden Nachweis zu umgehen.

 Hohes Ansteckungsrisiko

von CHRISTOPHER LANGE

Dies kann gerade vor dem Hintergrund Anlass zur Besorgnis sein, dass Masern auch in Deutschland nach wie vor eine der anste ckendsten Krankheiten überhaupt sind und sich schlicht dadurch verbreiten, indem Menschen andere anstecken. Damit nicht genug – die Zahl der Menschen, die an Ma sern erkrankt sind, hat sich in Deutschland in diesem Jahr in außergewöhnlichem Maße erhöht 1 . Eine Erkrankung an Masern kann lebens bedrohlich sein, sie kann zu Gehirn- und zu Lungenentzündungen oder sogar zum Tode führen. Eine Maserninfektion startet nach Angaben des Robert-Koch-Instituts, der zen

B ekanntermaßen müssen Eltern schulpflichtiger Kinder seit 2020 grundsätzlich den Erfolg einer Ma sernimpfung ihrer Kinder gegenüber der Schule nachweisen. Zu Anfang des Jahres ließ jedoch eine Meldung in der Presse aufhorchen: Der Bayerische Verwaltungs gerichtshof (Bayerischer VGH) hatte im Januar 2024 entschieden, dass die Vorlage eines Masernimpfnachweises nicht mit

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