lehrernrw 1 2024
RECHT § AUSLEGER
Das Kuchenbuffet ist ein Klassiker auf jedem Schulfest – und in der Regel kein Fall fürs Finanzamt.
Kuchensteuer? Der Staat ist bekanntlich klamm. Kann es da noch jemanden wundern, wenn der Fiskus die Waffel und den Marmorkuchen beim Schulfest in den Blick nimmt? Und zwar nicht zum Zwecke des Genusses, sondern der Steuereinnahme? Aber es gibt Entwarnung: Der Landesfinanzminister will doch kein Stück vom Kuchen.
Verwaltungen geschimpft. Wer hätte dabei gedacht, dass man dazu lehrreiche Lebens erfahrungen ausgerechnet auch in den Schulen und Kitas unserer Republik ma chen kann – und zwar auf zunächst ganz ungeahnte Weise. So ist im Zusammen hang mit Kuchen oder ähnlichen Leckerei en für Schulfeste oder ähnliche Veranstal tungen, die Schülerinnen, Schüler oder El tern im Regelfall nicht nur mit den klassi
viel Bürokratie mit der Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie einhergeht. Keine Umsatzsteuerpflicht, wenn… Tatsächlich steht die Frage im Raum, ob beziehungsweise inwieweit der Verkauf schen vier Grundzutaten, sondern auch mit viel Engagement und Liebe gebacken und gefertigt haben, deutlich geworden, wie
von CHRISTOPHER LANGE
D a sage einer, die Schule bereite nicht ausreichend auf das Leben vor. Landauf, landab wird zur Zeit viel über überbordende Bürokratie und Überregulierung in Wirtschaft und unzähli gen anderen Bereichen des Lebens durch die EU oder deutsche Regierungen und
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