Profil 9/2024

PROFIL // DPhV-Standpunkte

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Rechtschreibung in der Schule: DPhV mahnt KMK zu einheitlichem Vorgehen bei Sonderzeichen

Angesichts des o ffi ziellen Inkrafttre tens der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Recht schreibung und der diesbezüglichen Zustimmung der Kultusministerkon ferenz (KMK) mahnt der Deutsche Philologenverband (DPhV) die Kul tusminister zur Einheitlichkeit im Umgang mit den Regeln der deut schen Rechtschreibung in der Schu le. Der Rat betont in seinen Erläute rungen, dass die Schule der Ort der Vermittlung der orthogra fi schen Normen sei. Vorgaben für die schu lische Bewertung seien jedoch nicht die Aufgaben des Rates. Derzeit handhaben die Bundesländer den Umgang mit Sonderzeichen mit Geschlechterbezug sehr unter schiedlich. DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Es kann nicht sein, dass sich manche Bun desländer an das Regelwerk halten und manche nicht! Ein Rechtschreib Allerlei verwirrt alle Beteiligten. Hier muss in der KMK im Interesse der lernenden Schülerinnen und Schüler für Klarheit gesorgt werden, unab hängig davon, in welchem Bundes land sie die deutsche Sprache ler nen. Die verbindliche Umsetzung in den Schulen soll laut Rat und bereits

erfolgter Zustimmung der KMK spä testens zum Schuljahr 2027/2028 umgesetzt sein.“ Lin-Klitzing weiter: „Die Beherr schung der deutschen Rechtschrei bung ist fundamental für unsere Kommunikation, für Bildungserfolg und dient der Chancengleichheit. Auf diese Bedeutung hat auch das Bundesverfassungsgericht jüngst hingewiesen. [1] Die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung ist be deutsam und zu respektieren. Ein Durcheinander können wir uns nicht leisten, schon gar nicht vor dem Hin tergrund der zahlreichen bildungs politischen Herausforderungen.“ Die Anpassung des Amtlichen Regel werks sieht u.a. Veränderungen des Schreibwandels durch die Aufnahme von Schreibvarianten und in der Zei chensetzung vor. So wird z.B. der er weiterte In fi nitiv wieder verbindlich mit Komma abgetrennt. Beim Um gang mit der „geschlechtergerech ten Schreibung“ sieht der Deutsche Rechtschreibrat keine Sonderzei chen im Wortinneren vor. In den Bundesländern wird dies allerdings unterschiedlich gehand habt. Bspw. in Schleswig-Holstein oder Hessen sind Abzüge bei der

5 PROFIL // 9/2024 2 https://www.dphv.de/2024/07/29/rechtschreib ung-in-der-schule-dphv-mahnt-kmk-zu-einheitli chem-vorgehen-bei-sonderzeichen/#_ftn2 Notengebung beim Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung möglich. In Bayern und Rheinland-Pfalz ist dies zwar nicht erwünscht, hat aber in der Praxis der Notengebung keine Konsequen zen. Das Bildungsministerium in Bremen befürwortet dagegen die Möglichkeit des Einsatzes des Dop pelpunktes im Wortinneren als Aus druck geschlechtergerechter Schrei bung. Bei anderen Bundesländern ist eine klare Positionierung nur schwer erkennbar. [2] Seit Juli 2024 ist die Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deut sche Rechtschreibung nach Zustim mung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol o ffi ziell. Die KMK hatte der Neufassung des Amtlichen Wör terverzeichnisses und der Anpas sung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zuge stimmt.  Pressemitteilung 29. Juli 2024 1 https://www.dphv.de/2024/07/29/rechtschreib ung-in-der-schule-dphv-mahnt-kmk-zu-einheitli chem-vorgehen-bei-sonderzeichen/#_ftn1

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