Profil 9/2024

Foto: Langer

PROFIL // Titel

geschehen ist, sind die Haftungs ansprüche der Bergrettung grund sätzlich gerechtfertigt. Diese richten sich allerdings nicht gegen die ein zelnen Personen, sondern gegen den Dienstherrn, in dessen Auftrag diese Klassenfahrt stattgefunden hat. Be fi ndet der Dienstherr an schließend, dass das Vorgehen der Lehrkräfte grob fahrlässig oder vor sätzlich war, so kann er diese in Re gress nehmen. Darüber hinaus steht es ihm frei, weitere disziplinarrecht liche Maßnahmen zu ergreifen. In diesem konkreten Fall erfolgte eine Ermahnung der begleitenden Lehr kräfte durch den Dienstherrn, auf eine Rückerstattung der Regress ansprüche wurde indes verzichtet. Im Fall der 13-jährigen Schülerin, die in London verstorben ist, sind die begleitenden Lehrkräfte allerdings zu 23.400 Euro beziehungsweise 7200 Euro Geldstrafe vom Land gericht Mönchengladbach verurteilt worden. Die begleitenden Lehrerin nen wurden beschuldigt, sich nicht ausreichend über die Diabetes erkrankung der Schülerin informiert zu haben. Vermutlich hatten sie auf einem Elternabend darum gebeten, über chronische Erkrankungen un terrichtet zu werden. Das sah das Gericht allerdings nicht als ausrei chend an. Dass die Schülerin oder die Angehörigen die Lehrerinnen im Vorfeld nicht von sich aus über die Diabeteserkrankung des Mädchens informiert haben, spielte ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle. Es ist also ausgesprochen wichtig, vor der Klassenfahrt chronische Erkrankun gen der Schüler bei den Erziehungs berechtigten schriftlich abzufragen. Danach kann entschieden werden, wie damit umzugehen ist. Allerdings sind die begleitenden Lehrkräfte nicht per se für die medizinische Versorgung der mitreisenden Schü ler und Schülerinnen verantwort

Herausforderung Klassenfahrt Rechtliche Aspekte von Dr. Thomas Knoblauch K lassenfahrten und Exkursio nen sind ein wesentlicher Bestandteil des schulischen

gemacht. Wer muss dafür aufkom men? Hier war die Situation eine besondere: Die Gruppe wurde auf einer Wanderung von schlechtem Wetter überrascht, und einige Schü ler konnten den steilen Hang nicht weiter hochgehen. Problematisch war diese Angelegenheit insbeson dere dadurch, dass die begleitenden Lehrkräfte als Vertretungen der Lehrkräfte, die diese Reise geplant haben, mitgefahren sind. Grund sätzlich hätten sich die Lehrkräfte vor der Wanderung ein eigenes Bild davon machen müssen, ob die Schüler zur Bewältigung der An strengungen in der Lage sind. Ins besondere dadurch, dass das nicht

14 PROFIL // 9/2024 Im Falle der Bergrettung wurden Schadenersatzansprüche geltend Lebens. Zum Glück verlaufen die meisten Exkursionen ohne irgend welche Zwischenfälle. Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfäl len, die anschließend in den Medien der breiten Ö ff entlichkeit zugänglich gemacht werden. Ist es nun die Schülergruppe, die mit Rettungs kräften aus Bergnot gerettet werden muss, oder noch schlimmer, dass ein Schüler oder eine Schülerin auf einer Klassenfahrt zu Tode kommt. So ist im Juni 2019 eine 13-jährige Schülerin an einer Unterzuckerung auf einer Klassenfahrt nach England verstorben, 2024 ein 16-jähriger Jun ge aus Bremen auf einer Fahrt nach Italien. Insbesondere natürlich für die Fami lien, aber auch für die begleitenden Lehrkräfte sind das traumatische Er lebnisse. Im Allgemeinen trauert die gesamte Schulgemeinschaft um die Verstorbenen. Schulen sind dort in besonderem Maße gefordert, sensi bel mit dieser Thematik umzugehen. Wie sieht es aber mit der rechtlichen Einordnung für die Lehrkräfte aus? Welche Konsequenzen haben sie zu befürchten, und was hätten sie un ternehmen müssen, um diese Ereig nisse zu verhindern?

Foto: Gawrisch

Dr. Thomas Knoblauch, Mit glied des Geschäftsführen den Vorstands und Experte für Recht und Besoldung

Made with FlippingBook - Online magazine maker