Profil 9/2022
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de Tisch zur Freigabe öffent lich-rechtlicher Rundfunkin halte statt, zu dem DPhV-Vor sitzende Prof. Dr. Susanne Lin Klitzing für die Positionen der Lehrkräfte geladen war. Diskutiert wurde, inwiefern ei ne Freigabe von Teilen öffent lich-rechtlicher Rundfunkpro duktionen unter Creative-Com mons-Lizenzen umsetzbar ist und welche Projekte in dieser Hinsicht bei den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bereits implementiert wurden bzw. in Planung sind. Außer dem wurde die Nachnutzung von Wissensinhalten im Bil dungs- und insbesondere im Unterrichtskontext themati siert. Die zentrale Frage für Lehrkräf te: Kann ich bei der Verwen dung öffentlich-rechtlicher In halte in meinem Unterricht ge gen geltendes Recht versto ßen? Ein Gutachten von Prof.
HINWEIS
Das kom- plette
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Foto: AdobeStock
Dr. Gerald Spindler (Universi tät Göttingen) gibt Antwor ten. Er kommt zu dem Schluss, dass die unveränderte Wieder gabe ohne damit einherge hende Speicherung o. ä. im Klassenverband, im Seminar oder in digitalen Lehrveran staltungen mit Zugangsbe schränkung nicht öffentlich ist und daher weder einer Rechte klärung noch einer individuel len oder gesetzlichen Erlaub nis bedarf. Weitere Handlun gen wie Vervielfältigung, Ver breitung oder Veränderung sind dagegen als Nutzungen urheberrechtlich relevant. ■
ARD, ZDF und Wikimedia im Unterricht Können Lehrkräfte in der Klasse Urheberrecht verletzen? Was müssen Lehrkräfte beachten, wenn sie öffentlich-rechtliche Inhalte in ihrem Unterricht verwenden wollen? Dr. Gerhard Spindler von der Universität Göttingen hat ein Gutachten erstellt
Berlin – Welche Materialien darf ich wie im Unterricht ver wenden? Wann verstoße ich
gegen geltendes Recht? Am 8. Juli fand in der Landesver tretung Thüringen der 5. Run
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