Profil 7-8/2024
PROFIL // Auf ein Wort
sind wir froh über diesen Beschluss. Und nun muss die KMK im Interesse der lernenden Schülerinnen und Schüler konsequent für Klarheit sorgen. Es kann nicht sein, dass je nach kultusministerieller Beset zung der Umgang mit der deutschen Sprache an den Schulen unterschiedlich erfolgt. So soll denn auch die verbindliche Umsetzung in den Schulen laut Rat und bereits erfolgter Zustimmung der KMK spätestens zum Schuljahr 2027/2028 umgesetzt sein. Wir sind gespannt. Der Rat der deutschen Rechtschreibung unter Vorsitz von Dr. Josef Lange betont in seinen Erläuterungen, dass die Schule der Ort der Vermittlung der orthogra fi schen Normen sei. Vorgaben für die schulische Be wertung seien jedoch nicht die Aufgaben des Rates – und dementsprechend unterschiedlich handhaben die Bundesländer noch den Umgang mit Sonderzei chen mit Geschlechterbezug sehr unterschiedlich, und zwar sowohl in der Vermittlung als auch in der Bewertung. Der Deutsche Philologenverband hält die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung für bedeutsam und er respektiert sie. Wir halten die Beherrschung der deutschen Rechtschreibung für fundamental für gelingende Kommunikation und für Bildungserfolg. Sie dient der Chancengleichheit. Auf diese Bedeutung hat auch das Bundesverfassungsgericht jüngst hinge wiesen. 1 Wir folgen den Regeln des Deutschen Recht schreibrates und wünschen uns dies auch für die Umsetzung im schulischen Unterricht. Ein Durch einander in den Schulen können und wollen wir uns nicht leisten, schon gar nicht vor dem Hintergrund vieler weiterer bildungspolitischer Herausforderun gen. Deshalb fordern wir die KMK hier zur einheitli chen Umsetzung auf – und sind gespannt, ob diese Einheitlichkeit, orientiert an den Regelungen des Deutschen Rechtschreibrats, bis 2027 umgesetzt sein wird. Arbeiten Sie gerne mit uns daran!
Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes
DPhV mahnt KMK zu einheitlichem Vorgehen bei der Rechtschreibung Liebe Kollegen und Kolleginnen, die Kultusministerkonferenz hat in ihrer letzten Sit zung im Juni der Neufassung des Amtlichen Wörter verzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zuge stimmt – und seit Juli 2024 ist die Anpassung dieses Amtlichen Regelwerks nach Zustimmung der zustän digen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgiens, Liechtensteins und Südtirols o ffi ziell. Worum ging es dabei und inwiefern ist dies für uns von Belang? Die Anpassung des Amtlichen Regelwerks sieht u.a. Veränderungen des Schreibwandels durch die Auf nahme von Schreibvarianten und in der Zeichenset zung vor. So wird z.B. der erweiterte In fi nitiv wieder verbindlich mit Komma abgetrennt. Beim Umgang mit der „geschlechtergerechten Schreibung“ sieht der Deutsche Rechtschreibrat keine Sonderzeichen im Wortinneren vor. In den Bundesländern wird dies allerdings unter schiedlich gehandhabt. Beispielsweise in Schleswig Holstein oder Hessen sind Abzüge bei der Noten gebung beim Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung möglich. In Bayern und Sachsen ist dies zwar nicht erwünscht, hat aber in der Praxis der No tengebung keine Konsequenzen. Die Bildungsminis terien in Bremen und im Saarland befürworten dage gen die Möglichkeit des Einsatzes des Doppelpunktes im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung. Bei anderen Bundesländern ist eine klare Positionierung nur schwer erkennbar. Wir mahnen die Kultusminister und -ministerinnen hier zur Einheitlichkeit im Umgang mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung in der Schule. Ein Rechtschreib-Allerlei verwirrt alle Beteiligten. Deshalb
Mit herzlichen Sommergrüßen!
Ihre Susanne Lin-Klitzing
1 Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 22. November 2023. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/ DE/2023/11/rs20231122_1bvr257715.html
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