Profil 5/2026
PROFIL // Gewerkschaften
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Übergang zur Schule im Fokus Eine Befragung von über 5 000 Kitaleitungen zeigt eine hohe Arbeitsbelastung, weil großes Engagement die zu geringe Leitungszeit ausgleichen muss. Das teilte der Verband Bildung und Erziehung am 13. April 2026 mit. „Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein
Popularklage gegen Beamtenbesoldung
Beschäftigte müssen darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfas sungsgerichts entspricht. Das erklärte Rainer Nachti gall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), mit Blick auf die Entscheidung seines Verban des, Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichts hof zu erheben. Nach der Entscheidung des Bundes verfassungsgerichts vom 17. September 2025 hatten allein im staatlichen Bereich über 63 000 Beamtinnen und Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung ein gelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern. „Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir mög lichst schnell für Klarheit sorgen und die Betro ff enen bei ihren Klagen unterstützen“, so der BBB-Chef. „Der Dienstherr war leider nicht bereit, sich auf Mus terverfahren einzulassen. Deshalb muss jetzt jeder Betro ff ene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern.“ Der BBB stellt Mustertexte zur Verfügung, um den Beschäftigten das Vor
elementarer Schritt in der Bildungs biogra fi e. Wir sehen, dass das päda gogische Wissen und eine hohe Bereitschaft zur Kooperation vorhan den sind. Aber fast 80 Prozent der Kitaleitungen geben an, dass Per sonal und Zeit fehlen“, so VBE-Chef Tomi Neckov. „Je strukturierter die Zusammenarbeit ist, umso besser können Kinder in den Prozess des Übergangs eingebunden werden.
Tomi Neckov, Bundesvorsitzen der des VBE
44 PROFIL / DBB-Seiten // 5/2026 Dafür müssen alle Verantwortungsebenen stärker mit einander kooperieren. So stellen es die Bildungsminis ter- und die Jugend- und Familienkonferenz auch in ihren kürzlich verö ff entlichten Empfehlungen zum Über gang von der Kita in die Schule heraus. Jetzt muss dieser politische Wille aber auch praktische Konsequenzen haben. Ein gelingender Übergang braucht Ressourcen.“ Über die Hälfte der Kitaleitungen sagt, die vertraglich vereinbarte Leitungszeit liege unter der tatsächlichen Leitungszeit. So wenden zum Beispiel fast drei Viertel der Leitungen 60 Prozent ihrer Arbeitszeit für Leitungs aufgaben auf, aber nur der Hälfte steht dieses Stunden kontingent auch vertraglich zu. Neckov: „Die Daten zei gen kein Belastungsproblem einzelner Einrichtungen – sondern ein System, das nur funktioniert, weil Leitungen dauerhaft über ihre Grenzen gehen. Das zeigt sich auch daran, dass fast 40 Prozent den Job nicht oder nicht mehr weiterempfehlen würden.“ Über die vergangenen Jahre hinweg geben zwar weniger Kitaleitungen an, dass es schwieriger wird, Personal zu fi nden. Trotzdem geben nur 15 Prozent an, Personal sei leichter zu fi nden. Tomi Neckov warnt deshalb: „Die Situation ist sehr heterogen. Während wir im Westen und Süden des Landes noch mitten im Ausbau des Betreuungssystems sind, entsteht im Osten des Landes durch die demogra fi sche Entwick lung das Potenzial für kleinere Gruppen und die Einhal tung der wissenschaftlich empfohlenen Fachkraft-Kind Relation.“
gehen zu erleichtern. Die Popular klage tritt neben diese Verfahren und sorgt für eine verfassungs rechtliche Abklärung. „63 000 Widersprüche sind Zeichen eines erschreckenden Vertrauensver lustes der Beschäftigten in ihren Dienstherrn“, so Nachtigall. Das Gericht hatte neue Parameter zur Bestimmung der Verfassungs mäßigkeit aufgestellt. Der Frei staat lässt seine Beschäftigten
Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)
über eine kurze Information auf dem Mitarbeiterpor tal wissen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Aus Sicht des BBB ist das nicht ganz so eindeutig. Zumal das bayerische Recht seit seiner letzten Ände rung erstmals vom Alleinverdiener-Prinzip dazu übergegangen ist, ein fi ktives Partnereinkommen zu berücksichtigen. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten wird immer davon ausgegangen, dass der Ehegatte pauschal 13 800 Euro beisteuert, um den Familienunterhalt zu sichern.
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