Profil 5/2026
Foto: Max Schindlbeck
PROFIL // Begegnungen
Pflege – ein Thema, dem man sich nicht entziehen darf Eindrücke von einem aktuellen und informativen dbb-Seminar in Jena
34 PROFIL // 5/2026 ihm gelang, differenziert und in Ein zelfragen überaus kompetent die von Walter Tetzloff W ir alle hoffen, dass wir nicht in die Kategorie der Pflegebedürftigen gehören werden. Und alle, auch die Jüngeren unter uns, hoffen, dass wir eines Tages nicht zu den pflegenden Per sonen gehören werden. Vorhersa gen lässt sich dies bekanntlich nicht, und schon jetzt ist es (leider) so, dass sich unter unseren Pensionä ren eine größer werdende Zahl pfle gebedürftiger Menschen befindet und dass konsequenterweise auch der Kreis derjenigen zunimmt, die eine Pflegeleistung für einen nahe stehenden Menschen mit ihrer eigenen Berufstätigkeit verbinden (müssen). Diese Entwicklung war Grund genug für die Bundesseniorenvertretung, ein Seminar in Jena durchzuführen. Dem Referenten Jan Oliver Krzywa nek gebührt der Dank für die Gestaltung des Seminars, da es
gesetzlichen Grundlagen der seit 1995 bestehenden Pflegeversiche rung darzustellen und über die Ansprüche zu informieren. Da der Referent selbst Erfahrungen mit drei zu pflegenden Angehörigen hat, verstand er es anschaulich, diese in seinen Vortrag einzubringen. Derzeit (2023) werden 86 % aller Pflegebedürftigen daheim versorgt – mit steigender Tendenz. Angesichts der zunehmenden Personallücke in der professionellen Pflege tut sich hier bis zur Mitte des Jahrhunderts ein gewaltiges gesellschaftliches und soziales Problem auf, das nicht zuletzt der demographischen Situa tion Deutschlands geschuldet ist. Diese ist gekennzeichnet durch eine noch immer steigende Lebens erwartung bei gleichzeitiger Zunah me von Single-Haushalten und rück gängiger Kinderzahl. Die seit 1995 zur Zeit der Regierung Kohl (Sozialminister war Norbert
Blüm) in Kraft getretene fünfte Säule der Sozialversicherung (nach Kran kenversicherung, Rentenversiche rung, Arbeitslosen- und Unfallver sicherung) wurde inzwischen mehr fach reformiert, unter anderem 2024 durch Neufestlegung der Pflegegrade. Gegenwärtig gibt es fünf Grade:
Zugehörige Sachleistungen: I mit einem monatlich zu beziehendem Entlastungs- betrag von 131 Euro
II 796 Euro III 1497 Euro IV 1859 Euro V 2299 Euro Verbunden mit dem Bezug ist eine obligatorische Beratung. Das dazu gehörige Pflegegeld beträgt für die Pflegegrade II bis V von 347 bis 990 Euro. Dieses Geld kann bei der privaten Krankenver sicherung beantragt werden, bevor
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