Professionell im Referendariat 2025
Praktische Tipps fürs Referendariat
August | September 2024 29. Donnerstag
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Fach Fach 1. Stunde 2. Stunde 3. Stunde Fach
Fach Fach 1. Stunde 2. Stunde 3. Stunde Fach
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• ggf. Abschlussfeier und Zeugnisausgabe • Zeugniskonferenz • 3. Erprobungsstufenkonferenz • Lehrerkonferenz • Lern- und Förderempfehlungen gem. § 7 APO-SI (ggf. schulinterne Regelungen) • Ausgabe der Versetzungszeugnisse
»Sommerferien«
Anmerkungen: 1) In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufenkonfe renzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögli che Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird (§ 10 Abs. 3 APO-SI) . Für Zusammensetzung, Stimmberechti gung, und Verfahren der Erprobungsstufenkonferenzen gilt § 50 Abs. 2 SchulG. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine mit Koordinierungsaufgaben beauftragte Lehrkraft. Die Lehrkräfte, die die Schüle rin oder den Schüler in der Grundschule unterrichtet haben, können an den Er probungsstufenkonferenzen teilnehmen (§ 10 Abs. 4 APO-SI) .
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