Professionell im Referendariat 2025
Ihre Berufsvertretung – Der PhV NRW als verlässlicher Partner
Foto: M. Schuppich/AdobeStock
Versicherungsfragen
Diensthaftpflicht- inklusive Schlüsselversicherung Als Lehrkraft sind Sie grundsätzlich über das Land NRW versichert, das zunächst für jeden Schaden, den Sie in Ausübung Ihres Dienstes zu verantworten haben, in Haftung tritt. Dieses Prinzip der Staatshaftung ist im Grundgesetz verankert und genießt dementsprechend einen hohen Stellenwert. Nur für den Fall, dass man Ihnen ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachweisen kann, kann Sie das Land in Regress nehmen. Von einem vorsätzlichen Handeln Ihrerseits ist sicher nicht auszugehen, sodass der Fall der groben Fahr lässigkeit bleibt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn »die verkehrsübliche Sorg falt in besonders grobem Maße verletzt wurde«, dass also »selbst einfachste, je dem einleuchtende Überlegungen zur Verhinderung des Schadens nicht ange stellt wurden«. Hier kann der Dienstherr die Lehrkraft in Regress nehmen.
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