Professionell im Referendariat 2024

Praktische Tipps fürs Referendariat

gen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben müssen. Daher finden sie im Klassen- bzw. Kursverband statt. Sie sollen ferner programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden. Schon aus diesen Bestimmungen wird deutlich, dass eine reine Tourismusveranstaltung ohne Bezug zum Unterricht weder pädagogisch sinnvoll noch rechtlich zulässig ist. Bei der Planung von Schulwanderungen und Schulfahrten verdient die Finanzie rung besondere Beachtung. Neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer sollten sich an ihrer Schule informieren, welche Kostenobergrenze von der Schulkonferenz festgelegt wurde. Prinzipiell ist zu bedenken, dass der finanzielle Aufwand kein Grund dafür sein darf, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann. Gegebenenfalls existieren an der jeweiligen Schule Möglichkeiten einer fi nanziellen Unterstützung für einzelne Teilnehmer (zum Beispiel durch die ARGE im Rahmen von Bürgergeld oder den Förderverein). Bei Fahrten, die mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden sind, muss zudem vor etwaigen Ver tragsabschlüssen eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung aller Erziehungs berechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler eingeholt werden, aus der hervorgeht, dass diese der Teilnahme zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, die Erziehungsberechtigten auch auf den Fall einer eventuellen Kostenerhöhung (zum Beispiel durch krankheitsbedingten Ausfall einzelner Teilnehmerinnen oder Teilnehmer) hinzuweisen und die Bereitschaft zur Übernahme auch dieser zu sätzlichen Kosten schriftlich erklären zu lassen. Dies gilt ebenfalls bei anfallenden Kosten wegen vorzeitiger Rückkehr bei disziplinarischen Vergehen oder anderen pädagogischen Gründen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Klassenpflegschaft bzw. die Jahrgangs stufenpflegschaft bei der Planung und Vorbereitung der Fahrt beteiligt werden muss. Die Richtlinien für Schulfahrten legen fest, dass die jeweilige Pflegschafts versammlung über Ziel, Programm und Dauer auf der Grundlage eines Vor schlags des Klassenlehrers bzw. der Kursleitung entscheidet. Dies bedeutet zum einen, dass die Erziehungsberechtigten frühzeitig an der Planung beteiligt wer den sollten und ihre Zustimmung auch schriftlich festgehalten werden sollte (Protokoll der Pflegschaftssitzung!); zum anderen besagt die Formulierung des

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