Professionell im Referendariat 2024

Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung

Nachdem das novellierte LABG zum 7. Mai 2016 und die Verordnungen LZV und OVP (sowie VOBASOF, APO FLFS und OBAS) zum 8. Mai 2016 in Kraft gesetzt wurden, sind Anpassungen in verschiedenen Rund erlassen, unter anderem in der Geschäftsordnung, erforderlich geworden.

Geschäftsordnung der Zentren für schul- praktische Lehrerausbildung ; Neufassung Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 13. April 2019 – 122-1.07.03-149838 – zu BASS 10-32 Nr.64

§ 1 Gliederung des Zentrums für schul praktische Lehrerausbildung (1) Das Zentrum für schulpraktische Lehreraus bildung (ZfsL) gliedert sich in die Leitung und die dieser unterstellten Bereiche Verwaltung und Ausbildung. (2) Die lehramtsspezifischen und lehramts übergreifenden Aufgaben werden in Zusam menarbeit zwischen der Leitung des ZfsL und den Leitungen der Seminare erfüllt. (1) Die ZfsL-Leitung trägt die Gesamtverant wortung für die Ausbildung und leitet den Be reich Verwaltung. (2) Sie sichert die sachgerechte und wirtschaft liche Aufgabenerledigung. Dazu gehören ins besondere • die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Ausbildung am ZfsL, • die innere Ordnung und Geschäftsfüh rung, • die Erstellung des Programms des ZfsL, • die Koordinierung der ausbildungsfachli chen Aufgaben und der Ausbildungsver anstaltungen, § 2 Leitung des ZfsL

• die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Lehrerausbildung und der Lehrerfort bildung, insbesondere mit den kooperie renden Hochschulen (einschließlich des Abschlusses von Kooperationsverträgen gemäß § 30 Absatz 1 des Hochschulgeset zes), • die Übernahme von Ausbildungsaufga ben sowie • die Gesamtverantwortung für die im Haus halt zur Verfügung gestellten Personal- und Sachmittel. In Zusammenarbeit mit den Leitungen der Se minare ist sie für ein einheitliches Handeln ver antwortlich. Zu diesem Zweck führt sie regel mäßig Dienstbesprechungen mit den Lei tungspersonen durch. (3) Die ZfsL-Leitung ist Vorgesetzte oder Vor gesetzter der Beschäftigten des ZfsL. Sie nimmt die Personalführung und -entwicklung aller am ZfsL tätigen Personen wahr. Sie sorgt für eine abgestimmte Ausbildungsarbeit der Seminare und gewährleistet eine lehramts übergreifende Seminarentwicklung. (4) Sie übt das Hausrecht aus und vertritt das ZfsL nach außen. Sie verantwortet die mit der Aufgabenerfüllung verbundene Öffentlich keitsarbeit des ZfsL in allen medialen Bereichen

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