Professionell im Referendariat 2023

Praktische Tipps fürs Referendariat

Die werdendeMutter unterrichtet den Dienstvorgesetzten, sobald ihr ihre Schwangerschaft bekannt ist. Dabei ist der mutmaßliche Tag der Entbindung an zugeben. Auf Verlangen des Dienstvorgesetzten ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorzulegen (die Kosten trägt die Dienstbehörde). Dienstbezüge werden während der Schutzfrist weitergezahlt. DieMutterschutz frist hat auch keinerlei nachteilige Auswirkung auf die Zahlung von vermögens wirksamen Leistungen und von Sonderzuwendung. Ebenso bleibt der Beihilfean spruch bei Beamtinnen bestehen. Erforderliche Stillzeiten teilt dieMutter mit und wird dazu vomUnterricht freige stellt. Der Unterrichtsausfall durch Stillen darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden (§ 8 Abs.2MuSchVB). Er darf also auch nicht durch eine Änderung des Stundenplans, durch eine »Anpassung« des Stundenplans zu Schuljahresbeginn oder durch die Verlegung von Unterrichtsstunden kompensiert werden. Nach § 16 Abs. 3 S.3 BEEG ist Anträgen von Beamtinnen auf vorzeitige Beendi gung der Elternzeit zur Inanspruchnahme vonMutterschutz stattzugeben. Da durch kann für die Zeit des Beschäftigungsverbotes ein Anspruch auf Besoldung erlangt werden.

Elternzeit für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Runderlass des Ministeriums für Schule undWeiterbildung vom27. Februar 2012 (ABl. NRW. S. 211) Bezug: Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) vom 10. April 2011 (BASS 20 – 03 Nr. 11) Die Inanspruchnahme von Elternzeit hängt nach der Freistellungs- und Urlaubs verordnung NRW(FrUrlVNRW– 20303) in Verbindungmit demBundeseltern geld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom27. Januar 2015 (BGBl. I S. 33) unter an

PhilologenverbandNordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 58

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