Professionell im Referendariat 2023

Praktische Tipps fürs Referendariat

Lehrkräfte vergütet zu werden. Demgegenüber müssen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte imBeamtenverhältnis einen Ausgleich durch entsprechende zeitliche Entlastung akzeptieren. Nur wo dies nicht möglich ist, entsteht ein Vergütungs anspruch. Der Schulleitung sind die Verträgemit Beförderungs- und Beherbergungsunter nehmen zur Unterschrift vorzulegen, denn Vertragspartner ist die Schule, keines falls aber die Lehrerin oder der Lehrer. Wird aus den abgeschlossenen Verträgen nicht deutlich, dass die Lehrkraft imNamen der Schule handelt, muss diese gege benenfalls persönlich für finanzielle Forderungen einstehen. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich auch auf volljährige Schülerinnen und Schüler. Aufsicht haben in der Regel ein weiblicher und einmännlicher Be gleiter. DieWanderrichtlinien sehen auch den Fall vor, dass die Leiterin oder der Leiter den Schülerinnen und Schülern dieMöglichkeit einräumt, imRahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte »angemessene« Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen. Auch wenn für diesen Fall eine unmittel bare Beaufsichtigung der Schüler nicht gewährleistet ist, muss die Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar sein. Hier bedarf es eines gewissen Finger spitzengefühls seitens der Lehrkraft, umdie örtlichen Gegebenheiten und den Reifegrad der Schülerinnen und Schüler richtig einzuschätzen. Empfehlenswert ist es, vor Fahrtantritt eine Erklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen, aus der hervorgeht, dass diesemit der zeitlich begrenzten Entlassung der Schülerin nen und Schüler aus der Aufsichtspflicht einverstanden sind. Ferner solltemit den Erziehungsberechtigten geklärt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die den Ablauf der Schulfahrt erheblich stören, auf Kosten der Erzie hungsberechtigten nach Hause geschickt werden können. Auch hier ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Sollten die Erziehungsberechtigten hierzu nicht bereit sein, muss eine Schulfahrt gegebenenfalls abgebrochen werden, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler die Veranstaltung derart stören, dass sie eine Gefährdung für sich oder die anderen Teilnehmer darstellen. Sollten anlässlich einer Schul- oder Wanderfahrt Forderungen von Eltern oder Dritten gegenüber der Lehrkraft aus der Aufsichtspflicht geltend gemacht wer den, sollte diese, sofern sieMitglied ist, unverzüglich Kontakt mit der Rechtsab

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