Professionell im Referendariat 2023

Praktische Tipps fürs Referendariat

Foto: spuno/AdobeStock

Schul- undWanderfahrten Wander- und Studienfahrten bilden als außerunterrichtliche Veranstaltungen ei nen wichtigen Bestandteil im schulischen Leben. Die Teilnahme ist sowohl für Schüler als auch für Lehrer verpflichtend. Alle Lehrerinnen und Lehrer, sowohl Angestellte als auch als Beamte, sind gleichermaßen involviert. Teilzeitbeschäf tigte Lehrkräfte können ggf. eine Reduktion des Umfangs ihrer Teilnahmever pflichtung bezüglich der Zahl der Veranstaltungen geltendmachen. Ausgleichs regelungen trotz eindeutiger Rechtsprechung zur zeitlichen Entlastung oder fi nanziellen Vergütung der geleistetenMehrarbeit werden unterschiedlich ge handhabt. Gesetzliche Regelungen für die Planung und Vorbereitung, Genehmigung, Teil nahmepflichten, Vertragsabschluss und Aufsichtspflicht treffen die »Richtlinien für Schulfahrten« vom 19. März 1997 (zuletzt geändert durch Runderlass vom26. April 2013 BASS 14-12 Nr. 2). Hier wird einleitend festgestellt, dass Schulwande rungen, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte und internationale Begegnun

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