Professionell im Referendariat 2023
Praktische Tipps fürs Referendariat
Ende Klasse 6: § 12 Abs. 1 Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufen konferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, ob die gewählte Schulformweiterhin besucht oder die Schulformge wechselt werden soll. Soll ein Schulformwechsel empfohlen wer den, ist dies den Eltern spätestens sechsWochen vor Schuljahres ende schriftlichmitzuteilen und gleichzeitig ein Beratungstermin anzubieten. § 12 Abs. 3 Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder
der Realschule können die Klasse 6 der besuchten Schulformwie derholen, wenn dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe nicht überschritten wird (§ 10Abs. 2) und die Ver setzungskonferenz feststellt, dass aufgrund der Gesamtentwick lung danach die Versetzung erreicht werden kann. In anderen Fäl len gehen nicht versetzte Schülerinnen und Schüler des Gymnasi ums nachWahl der Eltern in die Klasse 7 der Realschule oder der Hauptschule über, es sei denn die Versetzungskonferenz stellt fest, dass der Übergang in die Realschule nicht möglich ist. Nicht ver setzte Schülerinnen und Schüler der Realschule gehen in die Klas se 7 der Hauptschule über.
PhilologenverbandNordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 22
Made with FlippingBook Ebook Creator