Professionell im Referendariat 2023
Praktische Tipps fürs Referendariat
Februar 2023
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4.
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Fach Fach 1. Stunde 2. Stunde 3. Stunde Fach
Fach Fach 1. Stunde 2. Stunde 3. Stunde Fach
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• ggf. Abschlussfeier und Zeugnisausgabe • Zeugniskonferenz • 3. Erprobungsstufenkonferenz • Lehrerkonferenz • Lern- und Förderempfehlungen gem. § 7 APO-SI (ggf. schulinterne Regelungen) • Ausgabe der Versetzungszeugnisse
»Sommerferien«
Anmerkungen: 1) In der Erprobungsstufe werden dreimal imSchuljahr Erprobungsstufenkonfe renzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen undmögli cheWege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird (§ 10 Abs. 3 APO-SI) . Für Zusammensetzung, Stimmberechti gung, und Verfahren der Erprobungsstufenkonferenzen gilt § 50 Abs. 2 SchulG. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder einemit Koordinierungsaufgaben beauftragte Lehrkraft. Die Lehrkräfte, die die Schüle rin oder den Schüler in der Grundschule unterrichtet haben, können an den Er probungsstufenkonferenzen teilnehmen (§ 10 Abs. 4 APO-SI) .
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