Professionell im Referendariat 2023
Ihre Berufsvertretung – Der PhVNRWals verlässlicher Partner
Foto: M. Schuppich/AdobeStock
Versicherungsfragen
Diensthaftpflicht- inklusive Schlüsselversicherung Als Lehrkraft sind Sie grundsätzlich über das Land NRWversichert, das zunächst für jeden Schaden, den Sie in Ausübung Ihres Dienstes zu verantworten haben, in Haftung tritt. Dieses Prinzip der Staatshaftung ist imGrundgesetz verankert und genießt dementsprechend einen hohen Stellenwert. Nur für den Fall, dass man Ihnen ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachweisen kann, kann Sie das Land in Regress nehmen. Von einemvorsätzlichen Handeln Ihrerseits ist sicher nicht auszugehen, sodass der Fall der groben Fahr lässigkeit bleibt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn »die verkehrsübliche Sorg falt in besonders grobemMaße verletzt wurde«, dass also »selbst einfachste, je demeinleuchtende Überlegungen zur Verhinderung des Schadens nicht ange stellt wurden«. Hier kann der Dienstherr die Lehrkraft in Regress nehmen.
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