Professionell im Referendariat 2023

Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung

Anlage 3

Anrechnungsstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

2 Sockelermäßigung Als Sockelermäßigung für die Leitung von Fachseminaren und Kernseminarenwird für die Leitung einer Ausbildungsgruppe eine Er mäßigung der Zahl der wöchentlichen Pflicht stunden von jeweils einer Stunde gewährt, insgesamt beträgt die Sockelermäßigung für eine Fachleiterin oder einen Fachleiter höchs tens zwei Wochenstunden. 3 Fachleiterinnen oder Fachleiter als Leiterinnen oder Leiter von Fachseminaren und Kernseminaren Für jede Lehramtsanwärterin und jeden Lehr amtsanwärter, die oder der auszubilden ist, wird eine Ermäßigung der Zahl der wöchentli chen Pflichtstunden von 0,7 Stunden ge währt. In Fachseminarenmit bis zu vier Lehr amtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wird die so zu errechnende Zahl der Anrech nungsstunden auf halbe Stunden aufgerun det, in anderen Ausbildungsgruppen auf hal be Stunden abgerundet. 4 Fachseminarzuschlag Alle von der Bezirksregierung zugewiesenen Anrechnungsstunden, die nicht nach Num mer 2 undNummer 3 zu vergeben sind, wer

1 Zuweisung und Vergabe der Anrechnungsstunden

Das Ministeriumweist den Bezirksregierun gen für jedes Lehramt nach § 3 des Lehrer ausbildungsgesetzes Stellen für den Einsatz von Fachleiterinnen und Fachleitern zu. Die Bezirksregierungen rechnen diese Stellen in Anrechnungsstunden um. Dabei ist der Um fang der wöchentlichen Pflichtstunden in den jeweils beteiligten Schulformen zuGrunde zu legen. Die Bezirksregierungen informieren die Zentren für schulpraktische Lehrerausbil dung halbjährlich imRahmen der zugewiese nen Stellen unter Zugrundelegung der aktua lisierten Zahlen von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern über das für die je weiligen lehramtsbezogenen Seminare ver fügbare Kontingent an Anrechnungsstunden. Die den einzelnen Fachleiterinnen und Fach leitern zu gewährenden Anrechnungsstun den werden auf dieser Grundlage halbjährlich für die imkommenden Ausbildungshalbjahr zu übernehmenden Ausbildungsleistungen festgelegt.

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