Gymnasium Baden-Württemberg 7-8/2025
Pressemitteilung
Mit dem Philologenverband Baden-Württemberg: Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen strukturell überhöhter Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften eingereicht M it Unterstützung des Philologen verbands Baden-Württemberg wurde nun am 19. Mai 2025 Gymnasien leisten dauerhaft mehr als ihnen nach beamtenrechtlichen Vor
arbeitszeiten bei Gymnasiallehrkräften. Diese Studien haben jedoch bisher beim Dienstherrn zu keinerlei Konse quenzen geführt, obwohl dieser juris tisch verpflichtet ist, die Arbeitszeit sei ner Bediensteten zu erfassen. »Unsere Mitglieder sind nicht mehr bereit, diese strukturelle Überbelas tung als Normalzustand hinzuneh men«, so Scherer weiter. »Der PhV BW steht an der Seite der Lehrkräfte und fordert die Politik auf, für faire und rechtlich einwandfreie Arbeitsbedin gungen zu sorgen.« Der Philologenverband Baden-Würt temberg fordert eine realistische An passung der Lehrkräfte-Arbeitszeitver ordnung, die der tatsächlichen Ar beitsbelastung von Gymnasiallehrkräf ten endlich gerecht wird, was eine Ar beitszeiterfassung voraussetzt. Mit der juristischen Unterstützung der kla genden Mitglieder will der Verband auch politisch Druck aufbauen. Die Ar beitsbedingungen für Lehrkräfte seien ein zentraler Faktor für die Attraktivi tät des Berufs und damit auch für die Sicherstellung von Bildungsqualität in Baden-Württemberg in der Zukunft.
gaben zugemutet werden darf. Mit dieser Klage setzen wir ein deutliches Zeichen gegen die strukturelle Über lastung unserer Kolleginnen und Kol legen«, erklärt die Landesvorsitzende des PhV BW, Martina Scherer. »Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Ar beitsrealität anerkannt und endlich gehandelt wird.« Die Klage richtet sich gegen die bis herige Festlegung der Lehrkräftear beitszeit für ein volles Deputat, die in keiner Weise die Vielzahl an weiteren Aufgaben der gymnasialen Lehrkräfte berücksichtigt – darunter Korrekturen, Vor- und Nachbereitung, Elterngesprä che, außerunterrichtliche Verpflichtun gen, Aufsichten, Konferenzen, Dienst gespräche, Zusammenarbeit mit au ßerschulischen Partnern und seit Jah ren zunehmende Verwaltungsaufga ben, wobei diese Aufzählung längst nicht vollständig ist. Zahlreiche wissen schaftliche Studien belegen seit Jahren eine erhebliche Diskrepanz zwischen der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit für Beamte und der tatsächlich geleis teten (Jahres-)Arbeitszeit, d. h. der un ter Berücksichtigung der unterrichts freien Zeiten aufsummierten Gesamt
beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Land Baden-Württem berg als Dienstherrn eingereicht. Grundlage der Klage ist die Feststel lung, dass die in der Lehrkräfte-Arbeits zeitverordnung festgesetzte Regelstun denzahl für Gymnasiallehrkräfte syste matisch zu einer Überschreitung der re gulären Wochenarbeitszeit für Beam tinnen und Beamte führt. Zum Verständnis: Der PhV BW – als Verband und Vertretung der Gymnasial lehrkräfte – kann nicht selbst klagen, sondern er kann nur Mitglieder bei ih rer Klage juristisch unterstützen. Ziel ist es, die dauerhaft überhöhte Arbeits belastung von Gymnasiallehrkräften gerichtlich feststellen zu lassen. Grund lage dazu sind langjährige Aufzeich nungen der geleisteten Zeiten, die sich aus dem Deputat und den vielen ande ren dienstlichen Aufgaben gymnasialer Lehrkräfte innerhalb und außerhalb des Unterrichts zwangsläufig ergeben. »Wir können und wollen nicht länger zusehen, wie unsere Kolleginnen und Kollegen am Gymnasium systema tisch über ihre Belastungsgrenzen hi naus arbeiten müssen. Lehrkräfte an
Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zum Thema ‘Arbeitszeit von Lehrkräften’
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