Gymnasium Baden-Württemberg 7-8/2022
Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat Gymnasien
Für Sie im HPR Gymnasien beim KM | Für Sie im HPR Gymnasien beim KM | Für Sie im HPR
Für Sie im HPR außerschulischer Bereich
Jörg Sobora Vorsitzender
Andrea Pilz Vorstandsmitglied
Ralf Scholl
Ursula Kampf stellvertr. Vorsitzende
Anne-Elise Kiehn
Martin Brenner
Michael Belz
Der PhV im HPR und HPR asB
Anne Käßbohrer
Cord Santelmann
Christian Unger
Björn Sieper
Stefanie Wölz
Konrad Oberdörfer
Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen LL eider ist zur Zeit des Redaktionsschlusses noch immer nicht abzusehen, wie viele zusätzliche Ressourcen für die Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendli chen vom Kultusministerium bzw. von der Landesregie rung zur Verfügung gestellt werden.
Das Kultusministerium gibt den Schulen vor Ort viele Frei heiten, und so gibt es extra eingerichtete Vorbereitungsklas sen, bereits existierende aufgestockte VKL und die Beschu lung im Regelunterricht. Der HPR Gymnasien begrüßt diese Flexibilität und hat sich für flexible Übergänge von VKL in Regelklassen ausgesprochen. Hinsichtlich der Zählung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern für die Zuweisung von Lehrpersonal plädiert der HPR für eine großzügige Handhabung, damit die Klassen, die ukrainische Kinder willkommen heißen, nicht zu groß werden, und eine optima le Förderung aller Schülerinnen und Schüler möglich ist. Der HPR Gymnasien ist der Auffassung, dass die Beschu lung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen sicher langfristiger stattfinden wird, als von der ukrainischen und auch deutschen Seite anfänglich gedacht, da die Zerstö rungen von Wohnraum und Infrastruktur gewaltig sind und außerdem gewisse Gebiete unter russischer Besatzung ei ne Rückkehr in die Ukraine verhindern.
Der HPR Gymnasien fordert eine substanzielle Erhöhung der Ressourcen, um die weiter gestiegene Zahl von ge flüchteten Kindern und Jugendlichen bestmöglich versor gen und beschulen zu können. Der HPR Gymnasien hat dem Kultusministerium gegenüber deutlich gemacht, dass die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendli chen nicht durch das vorhandene Personal mit den vorhan denen Mitteln gestemmt werden kann. Ab dem nächsten Schuljahr 2022/2023 sollen ukraini sche Schülerinnen und Schüler auch regulär den baden württembergischen Unterricht besuchen und digitale Ange bote aus der Ukraine lediglich als ergänzendes Bildungsan gebot nutzen.
Referenzrahmen Schulqualität
DD as Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) hat den Referenzrahmen im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Dieser beschreibt, was in Baden-Würt temberg unter Qualität von Schule und Unterricht verstanden wird. Der Refe renzrahmen soll den Schulen künftig Orientierung bei der Schul- und Unter richtsentwicklung geben und ist im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Schulsystems verbindlich.
Der Referenzrahmen nimmt für eine schulische Qualitätsentwicklung die Rahmenbedingungen der Schule, die Prozesse (im Unterricht, in der Zusam menarbeit, in der Leitung und in der datengestützten Qualitätsentwick lung) sowie die Ergebnisse der Schule in den Blick. Bevor das Instrument Referenzrah men an den Schulen eingeführt wird, soll es auf breiter Ebene diskutiert werden.
Davor erfolgt zunächst eine Phase der Beteiligung. Auch die Lehrkräfte sind aufgerufen, Rückmeldungen zu geben. Der HPR Gymnasien möchte alle Lehrkräfte ausdrücklich ermun tern, sich an der Anhörung zu beteili gen. Dabei geht es unter anderem um die allgemeine Einschätzung des Re ferenzrahmens, um das begriffliche Verständnis, Anwendungsaspekte so wie Vorschläge für die sich im nächs ten Jahr anschließende Kommunikati-
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