DSTG Bezirksverband Rheinland | 75 Jahre ... und kein bisschen leise!
verhaltsermittlung und damit eine qualifizierte Beratung oder Vertretung nicht gewährleistet werden kann. Zum anderen kann Rechtsberatung nicht sinnvoll erfolgen, wenn nicht alle erforder lichen Unterlagen vorliegen. Zu den benötigten Unterlagen gehört nicht nur die unkommentierte Historie der relevanten Be scheide, sondern auch eine Sachverhaltsdar stellung und ein eindeutiges Antragsbegehren. In komplizierteren Fällen durchaus schon mal eine Herausforderung! Das Rechtsschutzteam und der DSTG Bezirks verband Rheinland helfen gerne bei der Frage, wel che Unterlagen jeweils benötigt werden.
In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeits verfahren im Ausnahmefall Rechtsschutz gewährt werden, allerdings nur insoweit, als ein un mittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinar rechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittel baren dienstlichen Bezug hat. Wenn eine Kollegin oder ein Kollege Rechtsschutz benötigt, sollte frühzeitig mit dem Rechtsschutz team oder dem DSTG Bezirksverband Rheinland Kontakt aufgenommen werden. In diesem Erstgespräch kann dann geklärt werden, ob die Voraussetzungen für ein Rechtsschutz verfahren vorliegen, welche Unterlagen beizu bringen sind und welche entsprechenden Antrags formulare auszufüllen sind. Eine zeitnahe und gute Bearbeitung durch das DLZ setzt immer eine frühzeitige und gute Vorbe reitung durch den Mandanten voraus. Das heißt zum einen, dass ein Antrag kurz vor Ablauf der Einspruchs- oder Klagefrist vom DLZ nicht über nommen werden muss, da eine vollständige Sach-
Zum Schluss noch ein Hinweis:
Rechtsschutz kann nur über den DSTG Bezirks verband beantragt werden. Es ist weder möglich, sich direkt mit einem Anliegen an das DLZ zu wenden noch erfolgt eine Kostenübernahme für eine Vertretung durch einen „Anwalt Ihrer Wahl".
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