DSTG Bezirksverband Rheinland | 75 Jahre ... und kein bisschen leise!

Umso erfreulicher, dass wir trotz der widrigen Umstände unseren Mitgliederbestand sogar noch steigern konnten und zum 31.07.2023 auf 9.557 Mitglieder stolz sein konnten. Ein Plus von über 100 Personen.

3.1 Mitgliederstruktur Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort. Unser Bezirksverband wird weiblicher. Waren vor vier Jahren 54% unserer Mitglieder weiblich, sind es nunmehr 56%. Noch deutlicher ist die Verteilung bei den jungen Kolleginnen und Kollegen. In der Gruppe der unter 30-jährigen liegt der Frauenanteil bei 62%.

12% Wer tritt ein?

2%

Mitglieder unter 30

23%

54%

38%

9%

62%

Anwärter LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 RB

Männer Frauen

Natürlich haben uns auch etliche Mitglieder verlassen, wobei der überwiegende Teil gar nicht unzufrieden mit uns war. Stark wachsend ist der Anteil der Kolleginnen und Kollegen, die der Verwaltung – gewollt oder ungewollt – den Rücken kehren und dann natürlich auch aus der DSTG austreten. 13% der Austritte gehören mittlerweile dieser Kategorie an. Auch wer mit Eintritt in den Ruhestand seinen Austritt erklärt, macht das häufig nicht aus Groll. Im Gegenteil: Häufig ist der Austritt mit einem Dank für die gute Betreuung in der Vergangenheit versehen. Tatsächliche Unzufriedenheit haben nur 2% der Ausgetretenen erklärt. Die größte Gruppe sind Pensionäre, die aufgrund der Nichtzahlung der Coronaprämie die DSTG verlassen haben.

Wir werden aber auch jünger. Waren laut Geschäftsbericht 2019 noch 17% unserer Mitglieder in der Altersgruppe bis 30 Jahre, sind es nunmehr 20%. In der Gruppe 31 – 40 Jahre befinden sich 11% (plus 4 Prozentpunkte). Welcher Laufbahn bzw. Statusgruppe unsere Mitglieder angehören, kann man folgendem Diagramm entnehmen:

11% Mitgliederstruktur

6%

22%

5%

56%

LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Anwärter RB

3.2 Mitgliederentwicklung Leider hatte Corona auch bei der Mitglieder entwicklung seine Hände im Spiel. Während im Lockdown Austritt problemlos möglich waren, musste die Mitgliederwerbung in Zeiten von Kontakt- und Versammlungsverboten zwangs läufig ruhen.

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