Blickpunkt Schule 5/2022
handelt es sich dabei um die Fach konferenzleitung des Faches Latein, die Organisation und Betreuung des Ganztagsangebots sowie weitere Aufgaben. Der Kläger ist der Auffas sung, dass ihm aus Fürsorgegründen zwei Anrechnungsstunden (und da mit eine Reduzierung der Unter richtsverpflichtung) zu gewähren seien, weil er die Wochenarbeitszeit von vierzig Stunden aufgrund seiner umfangreichen Funktionsaufgaben deutlich überschreite. Zudem wür den Oberstudienräte an Gymnasien in ungerechtfertigter Weise benach teiligt, weil Lehrer, die an anderen Schulformen mit vergleichbaren Funktionsaufgaben betraut seien, als Ausgleich hierfür Anrechnungs stunden erhielten. Der Senat hat die Berufung des Lehrers gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts zu rückgewiesen. Bei Inhabern von Be förderungsämtern dürfe der Dienst herr grundsätzlich davon ausgehen, dass sie überschaubare Mehrbelas tungen durch eine gesteigerte Effi zienz und bessere Arbeitsorganisati on ausgleichen könnten. Dass vom Kläger über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von vierzig Stunden hinaus zu viel Arbeit ver langt werde, habe er nicht hinrei chend dargelegt. Auch verletze die derzeitige Rechtslage, nach der die Gewährung von Anrechnungsstun den für Oberstudienräte an Gymna sien – anders als etwa an Gesamt schulen – nicht vorgesehen sei, nicht den allgemeinen Gleichheits satz. Der insoweit maßgeblichen Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen liege ein Gesamtregelungskonzept zugrunde, im Rahmen dessen unter anderem im Hinblick auf die Gewäh rung von Anrechnungsstunden zwi schen den verschiedenen Schulfor men aus sachlichen Gründen diffe renziert werde. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Quelle: Pressemitteilung des OVG Niedersachsen
Senioren
Bericht vom dbb Seniorentreffen 11. Oktober 2022 Der neue Seniorenbeauftragte M ein Name ist Heinz Seidel und ich habe mit der Ver treterversammlung 2022 nalrat und in der Personalräteschu lung tätig. Meine jetzige Aufgabe se he ich darin, die Belange der Senio rinnen und Senioren im hphv und im Dachverband dbb zu vertreten, » Der Vorsitzende Reinhard Schwab bedankt sich ganz herzlich für die jahrelange, wertvolle Arbeit bei Paul Kötter
im September den bisherigen Senio renbeauftragten Paul Kötter, den ich seit einigen Jahrzehnten kenne und wertschätze, auf dessen eigenen Wunsch in diesem Amt abgelöst. Nun habe ich dieses Staffelholz von ihm übernommen und gedenke, es ein paar Jahre weiterzutragen, nicht aber ohne Paul Kötter auch an dieser Stelle für seine unermüdliche und fundierte Arbeit zu danken, insbe sondere auch für die Vorbereitungen der Seniorenausflüge nach Wetzlar, Bad Nauheim und zuletzt in das wun derschöne Alsfeld mit seinen über 400 schmucken Fachwerkhäusern. Seine freundliche und stets offene Art, nie um eine persönliche Stel lungnahme verlegen, in derselben Weise stets von seiner Gattin Dagmar als stellvertretende Seniorenbeauf tragte unterstützt, wird uns dankbar in Erinnerung bleiben. Vielen Dank euch beiden, Paul und Dagmar! Zu meiner Person Ich selbst war unter anderem zuvor einige Jahrzehnte lang Schulvertrau ensmann, mehrere Jahre stellvertre tender Bezirksvorsitzender von Gie ßen, zuletzt auch deren Bezirksvor sitzender, zudem im Gesamtperso
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rechtliche Fragen bzw. Anfragen zu beantworten und einmal im Jahr weiterhin das Angebot eines Tages ausflugs innerhalb Hessens vorzube reiten und anzubieten. Kurzum: Ich möchte Ansprechpartner und Orga nisator speziell für die Senioren sein. Auch der Gedanken- und Informati onsaustausch an einem solchen Tag, in der Regel im September, ist inner halb einer solch überschaubaren Gruppe von bis zu 25 Teilnehmern stets angenehm und gewinnbrin gend. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Am 11. Oktober fand in Frankfurt Nie der-Eschbach die Landeshauptver sammlung der Seniorenvertretung des dbb Hessen statt. Thema war un ter anderem ein Referat von Dr. Da niela Hubloher von der ’Verbraucher zentrale Hessen’ über die sogenann te Patientenverfügung und die Vor sorgevollmacht . Wir alle, Jüngere wie Senioren, können in eine gesundheitliche Not lage geraten, in der wir handlungs unfähig sind und für die wir eine Vor-
SCHULE
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