Blickpunkt Schule 5/2022

Aus dem dbb Hessen

Besoldung

Gewalt gegen Beschäftigte an Schulen Z wischen den Sommer- und Herbstferi en hat der dbb Hessen in Zusammenar beit mit der Justus-Liebig-Universität Gie ßen eine Umfrage zumThema ’Gewalt ge gen Beschäftigte an Schulen’ durchführen lassen. Die Mitwirkung war in Abgrenzung zu sonstigen Studien und Umfrage aus schließlich auf die Mitglieder der Lehrerge werkschaften im dbb Hessen beschränkt. Mit der Fokussierung auf den Schulbereich knüpft der dbb an die intensive und um fangreiche Bearbeitung dieses Problemfel des an, das in den letzten Jahren immer dringender geworden ist. Durch die Begren zung ausschließlich auf Verbandsmitglieder soll der wissenschaftliche Wert der Umfrage einen höheren Stellenwert bekommen. Zur zeit ist die Universität mit der Auswertung beschäftigt, bevor diese dann durch den dbb Hessen im Rahmen einer Pressekonfe renz der Öffentlichkeit präsentiert wird. Wenngleich die zunehmende Bedeutung von Gewalt gegen Beschäftigte des Landes Hessen auch von den Parteien (an)erkannt wird, bleibt für uns die Bekämpfung der Ur sachen von Gewaltausbrüchen auf der Ta gesordnung. Dies gilt insbesondere auch für Schulen, an denen die Gewalt nicht nur ge gen Lehrkräfte, sondern auch gegen Sachen bedauerlicherweise zugenommen hat.

Berichte

M ittlerweile geht es im Hinblick auf die Verbes serung der Besoldung etwas voran, auch wenn das Tem po nicht gerade als optimal be zeichnet werden kann. Die Politik steht vor der Aufgabe, in einem Dreiklang eine amtsangemessene Alimentierung im Laufe der nächs ten Monate zu bewerkstelligen: • Festlegung einer Einmalzahlung rückwirkend für die verfas sungswidrige Besoldung der vergangenen Jahre: Eine Kon kretisierung steht noch aus … • Reparatur der Grundtabellen über alle Besoldungsstufen hinweg, um dem Urteil vom vergangenen Jahr dauerhaft Rechnung zu tragen: Zwei Drei-Prozent-Schritte zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 sind als Gesetz in den Landtag eingebracht worden. An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass dies nur erste Schritte sein können und wir am Anfang des Reparaturprozesses stehen. Es müssen noch deutlich mehr vergleichbare Anhebungen für die folgenden Monate be schlossen werden.

• Tarifrunde Anfang 2024: Hier sollte ein deutlicher Zu wachs insbesondere vor dem Hintergrund der Inflations entwicklungen der letzten Monate erfolgen. Sicher wird im Umfeld und im Nachgang zu der Landtagswahl in der zweiten Jahreshälfte 2023 seitens der hessischen Lehr kräfte sehr genau hingeschaut werden, wie sich die Parteien positionieren. Auch wenn es verlockend er scheint: Einmalzahlungen sind das, was sie sind: leider eben nur einmal wirksam … Sowohl bei der Anpassung der Tabellen wie auch für zukünftige Verhandlungen gilt es, dass alle Besoldungsgruppen der aktiven und der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten über die deutliche Anhebung der Grundtabellen ein bezogen werden müssen. • Erfreulicherweise, wenn auch sehr spät, wird die Energiepau schale von 300 Euro nun auch den Ruhestandsempfängerin nen und -empfängern bzw. den Pensionärinnen und Pensionä ren zugestanden.

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Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes

N achdem der dbb Hessen und die dort organisierten Lehrerverbände im Spätsommer intensiv hinsichtlich der Änderung des Hessischen Schulgesetzes in schriftli chen und mündlichen Anhörungen ihre Positionen darge stellt haben, wird in den nächsten Wochen die Novellierung

des Hessischen Personalvertretungsgesetzes Thema im Landtag sein. Auch hier versuchen wir wieder, möglichst umfassend Verbesserungen zu erzielen. Volker Weigand, Stellvertrtetender Vorsitzender des dbb Hessen und Landesschatzmeister des hphv

SCHULE

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